Keine staatlichen HilfenE-Auto-Hersteller e.Go beantragt Schutzschirmverfahren

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Ein Auto des Aachener Elektroautoherstellers e.Go

Aachen – Der Aachener Elektroautohersteller e.Go hat die Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens beantragt. Das Amtsgericht Aachen hat diesen bereits bewilligt. Biner Bähr von White & Case wurde zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Paul Fink aus der auf Restrukturierung und Insolvenzrecht spezialisierten Kanzlei FRH unterstützt und ergänzt den Vorstand ab sofort als Generalbevollmächtigter.

Für e.Go greift auch kein staatliches Rettungsprogramm, teilte dessen Gründer Günther Schuh am Donnerstagabend mit. Die Hausbanken könnten bei e.Go Mobile keine Eigenanteile an der Finanzierung übernehmen. Für solche Fälle wurde das Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) erlassen.

Firma hat weiterhin große Pläne

Die Firma habe trotz des nun beantragten ESUG-Verfahrens weiterhin große Pläne und wolle 2021 sowie 2022 stark wachsen. Schuh erwarte bereits 2021 einen positiven operativen Cash-Flow und rechne zusätzlich ab dem zweiten Halbjahr 2020 mit ersten Erträgen aus einem CO2-Zertifikate Pool. Über die Ursachen für die Schieflage war am Donnerstag nichts berichtet worden. 

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Das im Jahr 2015 gegründete Unternehmen präsentierte im März 2017 sein erstes Serienmodell e.GO Life, das seit Mai 2017 vorbestellt werden kann und seit Mai 2019 schrittweise ausgeliefert wurde. Zuletzt gab es Lieferengpässe bei Batterien.

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