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Köln/BonnLärmgegner kritisieren Zahlungen

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Auf dem Weg

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  • Billigairlines sollen etliche Millionen ohne Gegenleistung kassiert haben

Köln –  Die Lärmschutzgemeinschaft (LSG) Flughafen Köln/Bonn fordert volle Transparenz von dem Airport bezüglich der Vorwürfe, sich mit Millionenzahlungen an Billigflieger-Airlines sein Wachstum erkauft zu haben. Medienberichten zufolge erhielten Gesellschaften wie German-/Eurowings sowie Ryanair allein im Jahr 2017 rund 40 Millionen Euro. Der frühere Aufsichtsratsvorsitzende Kurt Bodewig habe zu diesem Themenkomplex Ermittlungen eingeleitet und Prüfungen veranlasst. Deren Ergebnisse seien der Öffentlichkeit aber bisher vorenthalten worden, kritisiert die LSG.

Die Lärmschutzgemeinschaft nennt diesen Vorgang „ ungeheuerlich“. Ein Unternehmen, das zu je etwa einem Drittel dem Bund, dem Land NRW und der Stadt Köln gehöre, zahle Millionen ohne Gegenleistung und schreibe mit der Langstrecke sogar Verluste, damit diese Fluggesellschaften nicht zu anderen Regionalflughäfen in NRW abwanderten, die sich ebenfalls in öffentlicher Hand befänden und deren Defizit sich daher ausweite. „Der Schaden entsteht nicht nur in Köln/Bonn“, so die LSG.

Die Konsequenzen dürfen nicht ohne Information der Öffentlichkeit nur hinter verschlossenen Türen in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat beraten werden. Die Prüfberichte von Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten müssten öffentlich zugänglich werden, „damit nachvollzogen werden kann, ob Gesellschafter und Aufsichtsrat tatsächlich alle erforderlichen Konsequenzen ziehen“. Hätten sie als Kontrollorgane in der Vergangenheit richtig agiert, wäre die jetzt zu beklagende Situation zu vermeiden gewesen, meint die LSG.

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Zur unabhängigen Aufklärung und Kontrolle fordert die LSG vom NRW-Landtag die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Effektive Kontrolle müsse künftig gesichert seien, Prüf- und Berichtspflichten sowie Sanktionen bei Verstößen seien rechtlich verbindlich zu regeln. Zudem fordert die Lärmschutzgemeinschaft, dass begünstigte Airlines Rabatte zurückzahlen. Damit könnten die – wenn auch nach Ansicht der LSG zu geringen – Lärmgebühren beim Nachtflug endlich verkehrsreduzierend wirken.

Die LSG will beim Kartellamt und der Europäischen Kommission beantragen, Prüfungen wegen Verstößen gegen den EU-Vertrag, gegen die „Leitlinien für staatliche Beihilfe für Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften“ aus dem Jahr 2014 sowie gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen einzuleiten.

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