Kölner Verbraucherschützer warnenEinige Banken tricksen bei Kreditstundungen

Lesezeit 3 Minuten
Das Thema Kreditstundungen gehört zu den häufigsten Anliegen, die derzeit an die Verbraucherzentrale herangetragen werden.

Das Thema Kreditstundungen gehört zu den häufigsten Anliegen, die derzeit an die Verbraucherzentrale herangetragen werden.

Köln – Eigentlich haben Verbraucher zurzeit das Recht, bestimmte Kredite zu stunden, wenn sie aufgrund der Corona-Pandemie in Zahlungsschwierigkeiten sind. Die Verbraucherzentrale warnt nun vor Banken, die versuchen, Zinsen oder Bearbeitungskosten für den Zeitraum der Stundungen in Rechnung zu stellen. „Wenn jemand die gesetzliche Regelung in Anspruch nimmt, dürfen keine zusätzlichen Kosten auf ihn zukommen“, sagt Diana Meschke, Leiterin der Verbraucherzentrale Köln, am Donnerstag. Banken und Kreditnehmer steht es aber frei, anstelle der gesetzlichen Regelung auch eigene vertragliche Vereinbarungen über die Stundungen zu treffen. Die Verbraucherzentrale rät dazu, diese genau zu prüfen, da dort Kosten anfallen könnten, ohne dass sich ein wirtschaftlicher Vorteil gegenüber der gesetzlichen Regelung ergibt.

Konkret sieht das Gesetz vor, dass Verbraucher- und Immobilienkredite, bei denen zwischen April und Juni Zahlungen fällig werden, bei finanziellen Problemen um drei Monate gestundet werden können. Die Verbraucherzentrale setzt sich zurzeit dafür ein, die Laufzeit der Regelung zu verlängern.

Veränderte Anliegen

In der Corona-Krise haben sich die Anliegen, mit denen sich die Kölner an die Verbraucherschützer wenden, deutlich verändert. Besonders viele Anfragen gibt es zurzeit zum Beispiel zur Gutscheinregelung, Kreditstundungen und Reiserecht.

„Bei den Verbrauchern herrscht Unsicherheit“, sagt Monika Jenke, Expertin für Reiserecht. Es gäbe viele Anfragen von Menschen, die unter allen Umständen ihre Reise stornieren möchten – und andersherum auch viele von denen, die die Reise unbedingt antreten möchten. Die Rechte und Pflichten seien dabei sehr abhängig vom Einzelfall. Jenke weist aber auf ein Gutachten von Reiserechtler Klaus Tonner im Auftrag des Bundesverbands der Verbraucherzentrale hin, das am 4. Mai veröffentlicht wurde: Dabei geht Tonner davon aus, dass Verbraucher Auslandspauschalreisen, die bis Ende August 2020 stattfinden, auch außerhalb offizieller Reisewarnungen des Auswärtigen Amts kostenlos stornieren können. Hierbei handelt es sich explizit um eine Rechtsauffassung, die davon abhängt, wie eingeschränkt eine gebuchte Reise letztlich sein wird. Die Einschätzung stellt also eine Momentaufnahme da.

Für Beratung geöffnet

Nachdem die Verbraucherzentrale Köln ihre Beratungen zuletzt nur telefonisch und schriftlich hatte durchführen können, öffnet sie nun auch wieder für die persönliche Beratung. Die findet ab sofort ausschließlich nach Termin und unter Einhaltung eines Hygienekonzepts statt. Im vergangenen Jahr haben die Verbraucherschützer rund 11 400 Verbraucheranliegen bearbeitet und 5200 Rechtsberatungen durchgeführt.

Das könnte Sie auch interessieren:

Besonders häufig waren im vergangenen Jahr wieder Probleme rund um das Thema Telekommunikation, also zu hohe Telefonrechnungen, Tricksereien beim Vertragsabschluss oder Probleme beim Anbieterwechsel. In einem besonders dreist anmutendem Fall erreichte die Verbraucherzentrale die Auflösungen von gleich vier Verträgen: In einem Mobilfunkshop waren einem Kunden vier Verträge und ein Smartphone mit Kosten von mehr als 3000 Euro im kommenden Jahr verkauft worden.

Rund um Corona-Fragen hat die Verbraucherzentrale derweil ein spezielles Angebot aufgebaut: Es gibt eine bundesweite Hotline, im Netz werden außerdem Informationen und Musterbriefe zum Thema gebündelt.

KStA abonnieren