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Kölsch-BrauereienKartellamt legt Beschwerde gegen Freispruch ein

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Kölsch Glas

Kölsch-Stange

Köln – Die strafrechtliche Aufarbeitung um ein mutmaßliches Kartell namhafter Kölsch-Brauereien ist noch nicht zu Ende. Wie ein Sprecher des Bundeskartellamts dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ auf Anfrage mitteilte, hat die Behörde beim Bundesgerichtshof Rechtsmittel eingelegt.

Freispruch war erst wenige Tage alt

Erst kürzlich hatte der Kartellsenat des Oberlandesgerichts in Düsseldorf (OLG) die betroffenen Produzenten Gaffel, Früh und Erzquell (Zunft Kölsch) vom Vorwurf der Preisabsprachen in den Jahren 2007/2008 freigesprochen. Damit entfielen zunächst für die Eigner drohende Bußgelder in der Höhe von acht Millionen Euro.

Die Kartell-Ankläger hatten im OLG-Prozess Beweismittel und Indizien vorgelegt, wonach „die für die Brauereien Verantwortlichen“ auf Sitzungen des Wettbewerbsausschusses des Brauereiverbandes NRW etwa am 5. September 2007 die Preiserhöhung für Flaschen- und Fassbier abgesprochen hätten. Dabei stützen sich die Wettbewerbshüter in erster Linie auf Geständnisse der Top-Manager anderer Mitglieder in der Kartellriege.

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Das Verfahren gegen die Kölsch-Produzenten war ein Ableger der Absprachen zwischen den Premium-Pils-Marken wie Veltins oder Krombacher. Die geständigen Großkonzerne mussten insgesamt Strafzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe leisten.

In dem langwierigen Prozess gegen Gaffel & Co. aber konnten sich ehemalige Belastungszeugen aus den Pils-Konzernen nicht mehr an die damaligen Geschehnisse bei den Zusammenkünften des Brauereiverbandes NRW erinnern. Andere Bier-Manager machten widersprüchliche Aussagen., so dass der Kartellsenat am Ende die Kölsch-Brauer freisprach. Nach dem Urteil freute man sich in Köln. Nun aber geht es in die nächste Runde vor den Bundesgerichtshof.

Gaffel-Kölsch sieht die Beschwerde gelassen

In einer ersten Reaktion gab sich die Kölner Gaffel-Brauerei gelassen, was eine Neuaufnahme des Verfahrens angeht. „Das war ein Freispruch erster Klasse", sagte Thomas Deloy, Marketing-Geschäftsführer und PR-Beauftragter der Gaffel-Brauerei im Gespräch mit dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Das Unternehmen sieht in der Beschwerde offensichtlich keine Gefahr. „Das Gericht hat für alle sehr nachvollziehbar gehandelt. Wir gehen nicht davon aus, dass es in dem Verfahren einen weiteren Verlauf gibt", sagte der Manager weiter.

Von der Früh-Brauerei verlautete es ähnlich. „Der Schritt überrascht ins nicht. Das Kartellamt muss diesen Schritt gehen. Ich halte es aber nicht für wahrscheinlich, dass der BGH das Verfahren wieder aufnimmt", sagte Alexander Rolff, persönlich haftender Gesellschafter von Früh am Donnerstag.

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Auch bei der Erzquell-Brauerei, die ihren Sitz im oberbergischen Wiehl hat, bleibt man weiter siegessicher. „Mit dem Einlegen der Rechtsmittel seitens des Kartellamtes haben wir und  alle Anwälte gerechnet, es handelt sich um eine Formalie", sagte Axel Haas, geschäftsführender Gesellschafter der Brauerei, dem „Kölner Stadt-Anzeiger". Der Familienbetrieb stellt die Kölsch-Marke Zunft her, die einzige die außerhalb Köln gebraut werden darf, und die vor allem im Bergischen Land weit verbreitet ist. Grund für den Schritt ist laut Haas, dass dieser Widerspruch nur innerhalb einer Woche möglich ist, bevor das schriftliche Urteil überhaupt vorliege. Er hält es für möglich, dass es gerichtlich gar nicht weiter geht. „Wir sind nicht in großer Sorge, es haben genug entlastende Beweise vorgelegen", sagte der Erzquell-Inhaber weiter.

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