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Kommentar zu neuen Corona-RegelnReihenweise Ungerechtigkeiten für NRW-Wirtschaft

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Hotel

Geschlossene Gastronomie in Köln

Ab Montag sind Treffen mit bis zu fünf Freunden, Verwandten und Bekannten aus zwei verschiedenen Haushalten erlaubt. Paare gelten als ein Haushalt. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Bisher durfte nur eine Person aus einem anderen Haushalt eingeladen werden. Doch Möbelhäuser bleiben derweil im Lande vorerst zu. Genauso Hotels, und Restaurants. Der Ärger der sie vertretenden Verbände ist groß. Und das ist nachvollziehbar.

Reihenweise Ungerechtigkeiten

Um beim Beispiel zu bleiben: Es gilt als sicher, dass die meisten Ansteckungen mit Corona bei privaten Treffen in den eigenen vier Wänden passieren. Doch dort wird gelockert.

Möbelhäuser sind Räume gigantischen Ausmaßes. Dort Hygienekonzepte und Abstandsregeln einzuhalten, ist recht problemlos möglich. Das gleiche gilt für Hotels, die zynisch gesagt die Größe von Eigentumswohnungen deutlich übersteigen. Und die NRW-Verbände der Restaurants haben vollkommen Recht mit der Argumentation, dass Treffen in Restaurants mit Abstand und Sauberkeit viel besser eingehalten und vor allem auch kontrolliert werden können, als in den eigenen vier Wänden.

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Ein weiteres Manko der Beschlüsse der Ministerpräsidenten-Konferenz: Es werden reihenweise Ungerechtigkeiten produziert. Warum dürfen die großen Baumarktkonzerne recht großzügig bald wieder öffnen, kleine inhabergeführte Schuhgeschäfte aber nicht. Und der Schuhhändler wird sich wohl auch fragen, warum Bücher in der Welt der Corona-Regeln relevanter sind als Schuhe. Nachbesserungen sind notwendig, sonst sinkt die Akzeptanz.

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