Kostenfalle Online-DatingWucher in der juristischen Grauzone

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Internetportale zum Onlinedating sind voller Kostenfallen. (Symbolbild)

Berlin – Millionen Deutsche tun es. Angebote zum Online-Dating stehen hier zu Lande weit oben in der Beliebtheitsskala von liebesbedürftigen Kontaktsuchenden. Dafür stehen hunderte von Onlineportalen im Internet zur Verfügung, die versprechen alles von der großen Liebe über unverfängliche Flirts bis zu sexuellen Abenteuern zu vermitteln. Was am Ende dabei herauskommt, steht auf einem anderen Blatt, aber zumindest was es kostet, sollte von vornherein klar sein.

Wenn es repräsentativ ist, was das Marktwächterteam Digitale Welt der Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv) in dutzenden Verbraucherinterviews erfahren und teils nachrecherchiert hat, sind nicht nur die Wege der Liebe unergründlich sondern auch die Gebühren der Onlineportale.

Hohe Kosten beim Onlinedating

„Es ist ein großes Ärgernis, dass Verbraucher beim Onlinedating von hohen Kosten überrascht werden“, kritisiert die Chefjuristin der in der Sache federführenden Verbraucherzentrale Bayern, Tatjana Halm.

Kostenfallen beim Onlinedating sind nach der Marktwächter-Studie keine Ausnahme sondern die Regel. 25 von 26 unter die Lupe genommenen Portalen geben ohne Registrierung keinen Einblick in die Kosten für eine Mitgliedschaft. Man ist also gezwungen, persönliche Daten preiszugeben, um überhaupt zu erfahren, was die Sache kostet, falls das überhaupt jemals klar wird.

Kostenfallen bei  Vertrag Widerruf

Denn wird von einem Portal künstliche Coin-Währung eingesetzt, ist das oft gar nicht mehr abschätzbar. Richtig zur Kasse gebeten wird derjenige, der nach kurzer Mitgliedschaft feststellt, dass das gewählte Portal doch nicht das Richtige ist und den Vertrag widerruft.

Dann dürfen Portalbetreiber etwas verlangen, das juristisch Wertersatz genannt wird, das Betroffene aber als Wucherei empfinden.

223,39 Euro für 30 Minuten

Der Berater einer Verbraucherzentrale schildert die Erfahrungen eines Kunden von Deutschlands größter Partnervermittlung Parship. „Er hat nach ein paar Stunden gemerkt, dass es nichts für ihn ist, hat daher Widerruf erklärt und war geschockt, was er dafür zahlen musste.“ Es waren 373,61 Euro.

Ein isolierter Einzelfall war das nicht. Ein anderer Verbraucher hatte sich bei Parship um 16.22 Uhr angemeldet und um 16.52 Uhr wieder abgemeldet. Der Widerruf wurde ihm bestätigt nebst Rechnung über 223,39 Euro Wertersatz. Der Preis für eine zwölfmonatige Premium-Mitgliedschaft hätte zu diesem Zeitpunkt 333,85 Euro betragen.

AGB warnt nicht vor

Parship findet das rechtlich und auch sonst völlig in Ordnung. Ein Wertersatz werde abhängig von Kontakten berechnet nicht zeitanteilig, was auch gerichtlich erlaubt sei, betont eine Sprecherin. Wie viele solcher Kontakte binnen einer halben Stunde anfallen können, will sie nicht abschätzen. Aus Datenschutzgründen könne man auch keine einzelnen Summen für Wertersatz oder konkrete Fälle kommentieren.

Hätte ein Kurzzeitmitglied in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nach Hinweisen auf die Höhe eines Wertersatzes gesucht, wäre es nicht vorgewarnt gewesen, wobei folgendes Satzungetüm ohnehin nicht jeder versteht. „Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht,“ heißt es in den AGB.

Ein „angemessener Betrag“

Wer fristgerecht widerruft, muss also einen „angemessenen Betrag“ zahlen, wobei offen bleibt was angemessen ist. Hier verweist eine Parship-Sprecherin auf eine Webseite mit häufigen Fragen und Antworten. Dort findet sich unter dem Stichwort Wertersatz folgende Erklärung. "Es werden maximal drei Viertel ihres Produktpreises berechnet - ohne Aufschläge für abweichende Zahlungsweisen."

Ein ausgesprochener Aufreger ist auch, wenn Onlineportale mit Coin-Modellen arbeiten. Dabei erfahren Verbraucher zwar noch, wie viele Euros ein Coin-Paket kostet, aber nicht mehr, wie viele Coins etwa für einen Livecam-Chat berechnet werden. "Coins werden willkürlich abgebucht, der Verbraucher ist dem Anbieter vollkommen ausgeliefert", stellt Halm klar. Ihre Kollegen haben selbst getestet. Beim gleichen Portal wurden für eine identische Dienstleistung bei mehreren Anläufen jeweils verschiedene Coin-Beträge abgebucht. "Wir haben keine Erklärung außer Abzocke", sagt ein Tester.

Achtung bei Probeabos

Ein verbreiteter Fallstrick ist auch das für Verbraucher oft überraschende Umwandeln sogenannter Probeabos in zahlungspflichtige Mitgliedschaften. Das vollzieht sich automatisch ohne ausreichende Vorab-Kennzeichnung, rügen Verbraucherschützer. Probeabos würden als Schnupperabos gegen Einmalzahlung beworben. Selbst erfahrene Internetprofis hätten aber Probleme, auf den Webseiten von Datingportalen den Passus zu finden, der eine fristgerechte Kündigung des Probeabos verlangt, um eine automatische Umwandlung zu verhindern, beschreibt eine Verbraucherschützerin ihre Erfahrungen. Kunden finanziell im Dunkeln tappen zu lassen, sei oft Geschäftsprinzip.

Vieles spielt sich dabei in einer juristischen Grauzone ab. Speziell bei automatischer Mitgliedschaft nach einem Probeabo und den Coin-Modellen könnte der Bogen aber auch überspannt sein. "Wir sehen diese Praktiken kritisch und werden möglicherweise einzelne Anbieter abmahnen", sagt Halm. Beim Thema Wertersatz dagegen haben 2017 das Hanseatische Oberlandesgericht und dieses Jahr auch der Bundesgerichtshof bereits zu Gunsten von Datingportalen geurteilt. 

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