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KündigungPond Security verliert vor dem Arbeitsgericht

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Köln –  Gescheitert ist der Antrag des am Flughafen Köln/Bonn tätigen Sicherheitsunternehmens Pond Security, beim Arbeitsgericht Köln die Zustimmung des Betriebsrates zur personenbedingten Kündigung eines Betriebsratskollegen zu erzwingen. Der Arbeitgeber hatte die außerordentliche Kündigung seines Mitarbeiters, der seit 15 Jahren in der Gefahrgutkontrolle am Flughafen beschäftigt ist, damit begründet, dass der Mitarbeiter beim Auftraggeber Fedex Hausverbot bekommen habe. Pond Security könne ihn daher nicht mehr einsetzen. Die Anwältin legte dem Gericht ein Stellenangebot von Pond Security vor, in dem das Unternehmen Kontrollkräfte auch für andere Auftraggeber im Flughafen sucht. Das Arbeitsgericht lehnte den Antrag daraufhin ab (Az: 20 BV 172/17).

Die Gewerkschaft Verdi geht davon aus, dass es Pond Security sowie Fedex darum geht, engagierte Betriebsratsarbeit in den Unternehmen zu erschweren. Das Hausverbot bei Fedex sei mit der nicht zutreffenden Begründung erteilt worden, der Mitarbeiter habe seinen Arbeitsplatz verlassen, um mit einem Kollegen ein Betriebsratsgespräch zu führen. Mit dem Hausverbot wird sich am 7. November ein weiteres Verfahren am Arbeitsgericht beschäftigen. (wif)

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