Neue Regeln gegen GeldwäscheEinzahlungen ab 10.000 Euro nur noch mit Nachweis

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Euromünzen und -scheine

Köln – Wer bei deutschen Banken Bareinzahlungen von mehr als 10.000 Euro vornimmt, muss ab August einen Nachweis über die Herkunft des Geldes vorlegen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht schreibe das in ihren Anwendungshinweisen zum Geldwäschegesetz vor, teilten deutsche Banken- und Sparkassenverbände in einem gemeinsamen Schreiben am Montag mit.

8. August ist der Stichtag

Die Sparkasse Köln-Bonn informiert seit Wochenbeginn ihre Kundinnen und Kunden über diese neue Regelung, die in den Instituten ab dem 8. August angewendet werden soll. Privatkunden seien gehalten, bei entsprechenden Einzahlungen auf ein eigenes Konto einen „geeigneten Beleg über die Herkunft des Geldes vorzulegen oder unverzüglich nachzureichen“.

Als gültige Belege könnten nach Auskunft der Bafin demnach folgende Dokumente geeignet sein: ein aktueller Kontoauszug eines Kontos des Kunden, aus dem die Barauszahlung hervorgeht; eine Barauszahlungsquittung einer anderen Bank; ein Sparbuch des Kunden, aus dem die Barauszahlung hervorgeht; Verkaufs- oder Rechnungsbelege; Quittungen über Sortengeschäfte, eine letztwillige Verfügung, ein Testament, Erbschein oder ähnliche Erbnachweise; Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen.

Banken müssen Nachweise aufbewahren

Geldinstitute können nach eigenen Kriterien auch weitere Belege als Nachweis akzeptieren, die von der Bafin nicht weiter spezifiziert werden. In jedem Fall müssen die Nachweise aufgezeichnet und von den Banken auch aufbewahrt werden.

Liegt Banken kein Herkunftsnachweis vor, werden Einzahlungen abgelehnt. Auch an Geldautomaten wird der Einzahlbetrag pro Vorgang auf 10.000 Euro begrenzt. Bei bestimmten Kundengruppen kann vom grundsätzlichen Nachweis abgewichen werden, zum Beispiel bei Einzelhändlern, die regelmäßig Tageseinnahmen an Bargeldautomaten einzahlen. Dies gelte allerdings nur, „sofern die Bartransaktionen risikoorientiert regelmäßig auf Plausibilität geprüft werden“.

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Grundsätzlich liegt laut Bafin bereits bei einer Bareinzahlung von mehr als 2500 Euro ein Geldwäscherisiko vor. Auch bei diesen Beträgen können Banken und Sparkassen daher Informationen über die Herkunft des Geldes verlangen, wenn sie dies für notwendig erachten.

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