Staatsanwaltschaft und SteuerfahndungDurchsuchungen in der Flughafen Köln/Bonn GmbH

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Köln – Die Staatsanwaltschaft Köln und die Steuerfahndung haben am Mittwoch die Geschäftsräume des Flughafens Köln/Bonn GmbH durchsucht. Hintergrund sind nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ die noch immer laufenden Ermittlungen gegen den ehemaligen Geschäftsführer des Airports, Michael Garvens. Die aktuelle Geschäftsführung sei von den Ermittlungen nicht betroffen, teilte der Flughafen schriftlich mit.

Flughafen in Zahlen

Kapazitäten

Anders als viele andere Flughäfen, die schon mit Engpässen leben müssen, verfügt der Köln Bonn Airport über eine der größten Reserven an Start- und Landebahnkapazität.  2018 registrierte er   12,96 Millionen Passagiere. 

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Anteilseigner

Stadt Köln  (31 Prozent), Land NRW und Bund (je 31 Prozent) Stadtwerke Bonn (6 Prozent), Rhein-Sieg-Kreis  (0,6 Prozent) Rheinisch-Bergischer Kreis 0,4 Prozent). 

Im Herbst 2017 waren zahlreiche Vorwürfe gegen Garvens und den zweiten Geschäftsführer Athanasios Titonis bekannt geworden. Mitte Dezember 2017 trat Gravens schließlich zurück. Auch Titonis verließ das Unternehmen schließlich und arbeitet heute an einem Airport in Saudi-Arabien. Die Staatsanwalt wollte sich zu den aktuellen Ermittlung unter Verweis auf das Steuergeheimnis am Mittwoch nicht äußern. Dem Vernehmen nach geht es aber um den Verdacht der Steuerhinterziehung gegen Garvens und andere.

So soll der Flughafen dem notleidenden Frachthandlingpartner Wisskirchen Rechnungen bezahlt haben, ohne eine Gegenleistung zu erhalten. In dem Fall ist es illegal, sich vom Finanzamt die geleistete Vorabzugsteuer erstatten zu lassen. Garvens Anwalt Rolf Bietmann hat dies in der Vergangenheit zurückgewiesen: Natürlich habe es Gegenleistungen gegeben.

Ermittler reichen Unterlagen nicht aus

Am 12. Juli 2017 wurden Garvens und Titonis durch die von ihnen beauftragte interne Revision in Kenntnis gesetzte, dass es ein gravierendes Problem mit Wisskirchen gibt. Die Revisoren warnten vor steuerlichen Risiken in beträchtlicher Höhe. Am 9. November korrigierte der Airport den Fehler beim Finanzamt, das geht aus einem späteren Gutachten von Ernst & Young hervor. Nach Einschätzung der Prüfer war der Zeitpunkt möglicherweise zu spät, um strafrechtliche Folgen auszuschließen.

Der Grund für die aktuelle Durchsuchung ist nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ die Tatsache, dass die Ermittler die bisher verfügbaren Unterlagen als nicht stichhaltig genug ansehen. Anwalt Bietmann sagte gestern: „Wir haben Verständnis, dass die Staatsanwaltschaft erneut dieser strittigen Frage nachgeht, damit das Verfahren dann möglichst schnell beendet werden kann“.  

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