Rot-Grüne Steuerpanne: Warum Gemeinden so viel Geld verlieren

Der damalige Finanzminister Hans Eichel (l.), Ex-Kanzler Schröder: Teures Steuergeschenk.
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Berlin -
Der Schock ereilt deutschlandweit eine Kommune nach der anderen. Im reichen Sindelfingen in Baden-Württemberg verhängte die Stadt im Frühjahr eine Haushaltssperre, weil der Autokonzern Daimler Millionen an zu viel gezahlter Gewerbesteuer zurückverlangte. Im hessischen Städtchen Oberursel traf die Schreckensnachricht Anfang November ein. Bundesweit schicken Konzerne Forderungen nach Rückerstattung von Steuern an die Rathäuser und berufen sich auf Urteile vom Bundesverfassungsgericht und vom Bundesfinanzhof.
Wie hoch die Einbußen am Ende sein werden, lässt sich bislang nicht genau beziffern. Laut Steuerschätzung drohen allein den Kommunen deutschlandweit Verluste von fast zweieinhalb Milliarden Euro. Auf ein Minus von je zwei Milliarden Euro müssen sich Bund und Länder einstellen, weil die Firmen auch Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag zurückverlangen.
Späte Rechnung aus der Schröder-Ära
Auf diese gewaltigen Summen bezifferten im November die Steuerschätzer die Einbußen. Es könnte aber auch noch mehr werden. Ein Drittel der teuren Entschädigung machen Zinsen aus, weil die Fälle weit zurückreichen und die Finanzämter sechs Prozent Zinsen pro Jahr auf zu viel gezahlte Steuern gewähren.
Damit bekommt der Staat eine weitere Rechnung für die Unternehmenssteuerreform aus alten rot-grünen Zeiten. Im Jahr 2000 wollte die Regierung Gerhard Schröder (SPD) die Wirtschaft entlasten. Künftig sollten Firmen keine Gewinne mehr versteuern, die aus der Veräußerung von Anteilen an anderen Kapitalgesellschaften anfielen.
Teures Geschenk
Diese Umstellung erwies sich als so teures Geschenk, dass Schröders Finanzminister Hans Eichel (SPD) bald ohne Körperschaftsteuereinnahmen auskommen musste und die Defizitgrenzen aus dem europäischen Stabilitätspakt brach.
Den großzügigen Beamten aus dem Hause Eichel unterlief zusätzlich eine folgenschwere Panne, die Städte wie Köln, Sindelfingen oder Oberursel nun zu spüren bekommen. Sie vergaßen, den Umgang mit Verlusten aus den Veräußerungsgeschäften zu regeln. Eigentlich sollte klar sein: Wenn die Gewinne steuerfrei sind, dann können die Firmen auch keine Verluste geltend machen. So stand es aber nicht im Gesetz. Dies stellten Bundestag und Bundesrat erst nachträglich klar, als der Politik 2003 das Versäumnis auffiel.
Den Fehler der Politik aus den Jahren 2001 und 2002 aber wollten die Unternehmen für sich nutzen – schließlich geht es um die Phase des Börsencrashs nach dem Platzen der Blase am Neuen Markt mit hohen Kurseinbußen. Also zogen sie vor Gericht, um ihre Verluste daraus geltend machen zu können. Nach langen juristischen Auseinandersetzungen gab ihnen das Bundesverfassungsgericht erst 2013 Recht.
Profiteure sind Großunternehmen, Banken und Versicherungen
Demnach durften Regierung und Parlament 2003 die Regelungslücke erst für die Zeit danach schließen, aber nicht für die beiden Jahre davor. Karlsruhe berief sich auf das Rückwirkungsverbot, nachdem es dem Gesetzgeber bis auf wenige Ausnahmefälle untersagt ist, nachträglich die Bürger oder auch Firmen schlechter zu stellen. 2014 machte das oberste Steuergericht, der Bundesfinanzhof, endgültig den Weg für Daimler und Co frei.
Nun also dürfen sie für die Jahre 2001 und 2002 ihre Unternehmens-Gewinne mit den damaligen Verlusten verrechnen, die sie mit ihren Fondsanteilen erlitten. Davon profitieren vor allem Großunternehmen wie die Autokonzerne, aber auch Banken und Versicherungen, die beispielsweise für die betriebliche Altersvorsorge solche Fondsprodukte halten. Bei Mittelständlern ist das weniger der Fall, so dass sich die Kommunen mit solchen Gewerbesteuer-Zahlern weniger Sorgen machen müssen.