Was darf ich eigentlich...?Zehn Dinge, die in Wohnungen erlaubt oder verboten sind

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Rauchen ist nur dann erlaubt, wenn sich kein Nachbar belästigt fühlt.

Rauchen ist nur dann erlaubt, wenn sich kein Nachbar belästigt fühlt.

Köln – Die Frage, ob ein Mieter, der in seiner Wohnung viel raucht und wenig lüftet, die Kündigung seines Vertrags fürchten muss, hat vergangene Woche sogar den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt. Auch mit Streitfragen über Themen wie langes Feiern in der Mietwohnung und Lautstärke im Treppenhaus müssen sich Gerichte regelmäßig befassen. Denn gerade im Mietrecht sind Antworten mit eindeutigem Ja oder Nein selten.

Wir haben mit Jürgen Becher, Geschäftsführer vom Mieterverein Köln, gesprochen und erklären, was in Wohnungen erlaubt ist, und was nicht.

Darf ich in meiner Mietwohnung…

1 ...Besuch bekommen?

So lange sich die Nachbarn nicht gestört fühlen, darf jeder in seiner Mietwohnung selbstverständlich so viel und so oft Besuch bekommen, wie er möchte. So lange bleiben wie sie wollen, dürfen die Gäste allerdings nicht. Die Grenze liegt in der Regel bei sechs bis acht Wochen. Ab dann spricht man von Gebrauchsüberlassung oder Untervermietung – und dafür braucht man die Zustimmung des Vermieters. Das gilt auch, wenn der Lebenspartner mit in die Wohnung einziehen möchte.

2 ...rauchen?

Grundsätzlich darf ein Mieter in seiner Wohnung oder auf seinem Balkon rauchen, er muss nur klarstellen, dass seine Nachbarn durch den Rauch nicht unzumutbar belästigt werden, – so entschied kürzlich der BGH in einem Urteil. Zunächst sollte er in einem solchen Fall versuchen, mit den Nachbarn eine Lösung zu finden – etwa durch festgelegte Rauchzeiten auf dem Balkon. Gelingt das nicht, hat der Vermieter unter Umständen als letzte Möglichkeit das Recht, seinem rauchenden Mieter zu kündigen.

3 ...feiern?

In der Wohnung zu feiern ist grundsätzlich erlaubt. Das weit verbreitete Gerücht, dass das einmal im Monat in Ordnung ist – und dann auch so laut man möchte – stimmt aber nicht. Denn: Auch bei Feiern müssen Nachbarn immer gegenseitig Rücksicht nehmen und sich an die allgemeinen Ruhezeiten halten. Das heißt: Ab 22 Uhr gilt Zimmerlautstärke. Und auch vorher darf es nicht so laut sein, dass die Nachbarn übermäßig gestört werden.

Ob die Feier einen bestimmten Anlass hat, spielt dabei im Grunde keine Rolle. Bei Geburtstagen, Hochzeiten oder an Feiertagen wie Silvester oder Karneval sind Nachbarn allerdings in der Regel toleranter. Und selbstverständlich ist auch hier immer die beste Lösung, im Gespräch eine gemeinsame Lösung zu finden.

4 ...auf dem Balkon grillen?

Wenn es der Mietvertrag nicht ausdrücklich untersagt, darf jeder auf seinem Balkon grillen – so lange sich keine Nachbarn gestört fühlen. Zum Streit kommt es daher meist im Sommer. Die beste Zeit, um unbeschwert auf dem Balkon zu grillen, ist folglich der Winter: Die Wahrscheinlichkeit jemanden zu stören, ist selten so gering.

5 ...Schuhe ins Treppenhaus stellen?

Wer vorübergehend ein oder zwei Paar Schuhe vor seiner Wohnungstür abstellt, wird sicher keine Probleme mit seinen Nachbarn bekommen. Auch das Mietrecht verbietet das nicht. Dauerhaft mehrere Paar im Treppenhaus zu deponieren, ist allerdings nicht erlaubt. Auch Kinderwagen oder Rollatoren dürfen grundsätzlich im Treppenhaus abgestellt werden. Allerdings muss dabei immer ein Fluchtweg mit einer Durchgangsbreite von 90 Zentimetern offen bleiben.

6 ...arbeiten?

Das hängt von der Art der Arbeit ab. Zu Hause Dinge am Schreibtisch oder Computer zu erledigen, ist natürlich kein Problem. Es gibt aber auch Berufe, die nicht ohne Einverständnis des Vermieters in der Wohnung ausgeübt werden dürfen. Insbesondere, wenn sie mit einem erhöhten Lautstärkepegel verbunden sind, wie etwa bei Musiklehrern oder Tagesmüttern oder -vätern. Probleme kann es aber auch dann noch geben, wenn der Vermieter grünes Licht gibt. Denn das heißt nicht, dass das auch die Nachbarn tun. Diese haben gegebenenfalls das Recht, die Miete zu mindern. Am besten also im Vorfeld das Gespräch suchen.

7 ...eine Satellitenschüssel anbringen?

Mieter müssen das immer zuvor mit dem Vermieter abstimmen. Genehmigen muss der Vermieter das Anbringen einer Satellitenschüssel nur dann, wenn das herkömmliche TV-Angebot im Haus nicht ausreichend ist. Bei Mietern mit Migrationshintergrund kann das bereits der Fall sein, wenn sie keine ausländischen Sender empfangen können.

8 ...giftige Tiere halten?

Grundsätzlich ist das nicht verboten. Wer giftige Tiere in der Wohnung halten möchte, muss aber zuvor den Vermieter um Erlaubnis fragen. Zudem muss der Besitzer sicherstellen, dass keine Nachbarn gefährdet werden.

9 ...die Wände bunt streichen?

Ja. Während sie selbst die Wohnung nutzen, dürfen Mieter die Wände streichen wie sie möchten – also auch in bunten, knalligen Farben. Wenn sie wieder ausziehen, darf davon allerdings laut BGH-Urteil nichts mehr zu sehen sein. Mieter müssen die Wohnung demnach immer in hellen, neutralen Farben wieder übergeben.

10 ...ein Musik-Instrument erlernen?

Ja, aber auch dabei gilt: Rücksicht auf die Nachbarn nehmen. Grundsätzlich darf nur außerhalb der Ruhezeiten geübt werden und auch dann nicht durchgehend. Wie lange, ist immer auch abhängig von der Lautstärke des Instruments und der Hellhörigkeit des Hauses. Ein bis drei Stunden Klavierspielen etwa müssen Nachbarn laut Rechtsprechung tolerieren.

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