Bundesverwaltungsgericht verweist Streit um Volksbühne an OVG Münster zurück – dort geht es um Baugenehmigung des Klägers.
„Rufschädigend“Leipziger Urteil betrifft Kölner Volksbühne nicht – Reaktion des Theaterchefs

Außenansicht der Volksbühne am Rudolfplatz.
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Nach Berichten über die Verweisung des Falls vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig an das Oberverwaltungsgericht in Münster, stellt Volksbühnen-Chef Axel Molinski in einer Stellungnahme klar, „dass der Theater- und Konzertbetrieb“ davon nicht berührt sei. Die Mitteilung aus Leipzig, die Medien aufgriffen, habe bei Theaterbesuchern und Veranstaltern Sorgen und Zweifel ausgelöst, so Molinski. „Beides ist nicht gut und rufschädigend für das Theater. Wir sind komplett stabil mit unserer Baugenehmigung“, sagt Molinski.
Der Hintergrund ist ein jahrelanger Nachbarschaftsstreit, mit dem sich mehrere Gerichte beschäftigten.

Axel Molinski, Geschäftsführer der Volksbühne am Rudolfplatz
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Zuletzt verwies das Bundesverwaltungsgericht den Fall zurück nach Münster. Und Molinski sagt: „Hier ging es nur um die Baugenehmigung des Nachbarn.“ Dieser Vorgang beeinträchtige in keiner Weise die Volksbühne. „Wir freuen uns auf ein spannendes Theaterjahr 2026 mit noch circa 230 ausstehenden Veranstaltungen“, sagt Molinski.

