Der „Kölner Stadt-Anzeiger“ hat mit Wirten aus der Altstadt gesprochen. Die neuen Regeln betreffen demnach manches Lokal mehr, andere kaum.
„Finde die Planen auch hässlich“So reagieren Altstadt-Wirte auf neue Kölner Außengastro-Regeln

Diese pavillonartigen Wetterschutzelemente sind in der Außengastronomie verboten. Bis Ende 2028 müssen alle 2500 Gastrobetriebe in Köln die neuen Regeln umsetzen.
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Gastwirt Daniel Bratu vom Restaurant „Mama Leone“ am Buttermarkt tut sich schwer damit, die roten Planen abzuschaffen, die an seinen roten Sonnenschirmen herabhängen und die Gäste vor Wind und Wetter schützen. Diese Art des Wetterschutzes erlaubt die Stadt Köln auf Außenterrassen jedoch nicht - wer durch die Altstadt streift, sieht die Planen hier und da.
„Ich finde die Planen auch hässlich, keine Frage, aber wir Lokale sind hier an der Front und wissen, was Sache ist“, sagt Bratu auf Nachfrage. Er führt auch das Hotel Kronen mit dazugehörigem Restaurant, beide sind im Rheingarten. Und die Sache sei die: Selbst im Winter wollen die Gäste draußen sitzen und dabei nicht frieren. „Wenn Weihnachtsmarkt ist, sind die Terrassen am Rheinufer voll. Dem müssen wir gerecht werden“, sagt Bratu.
Auch die anderen Lokale der sogenannten internationalen Zone, also der Altstadt und aus dem Bereich Messe/Deutz, müssen auf transparente Elemente zurückgreifen: Gestattet sind etwa Plexiglas-Elemente, die nicht höher als 1,50 Meter sind und weniger als 25 Kilo wiegen.
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Bis Ende 2028 müssen alle 2500 Gastrobetriebe in Köln die neuen Regeln des Gestaltungshandbuchs umsetzen. 2027 sind Lokale in der stark frequentierten „stadtweiten Zone“ an der Reihe und bis zum 1. Januar 2029 der Rest (wir berichteten). Hier werden auch sicherheitsrelevante Abstandsregeln festgelegt. Bratu findet: Eine Höhe von 1,50 Meter sei im Winter nicht ausreichend. Auf Plätzen wie dem Heumarkt oder dem Alter Markt sind jegliche Aufstellelemente auch jetzt schon verboten, denn hier herrschen die strengsten Auflagen.
Stadt Köln wollte Wind- und Wetterschutz in Außengastronomie am liebsten ganz verbieten
„Wir haben mit der Stadt auch schon Alternativen besprochen, aber dann erhält man Antworten wie: Dann sollen die Gäste eben reingehen“, sagt Bratu und ärgert sich. Als „kleiner Gastronom“ sei er beim mehrjährigen Entstehungsprozess für das Gestaltungshandbuch nicht dabei gewesen. Grundsätzlich findet er, dass „es ein gutes Vorhaben und man auf einem guten Weg ist. Dennoch finde ich, dass man offen sein muss für individuelle Lösungen und Vorschläge.“
Aus Sicht der Stadt sind die transparenten Aufstellelemente jedoch bereits ein Kompromiss, den die Interessengemeinschaft Gastro und andere Interessenvertreter bei den rund 15 Treffen erstritten haben. „Die waren von der Stadt eigentlich gar nicht gewünscht“, sagte Maike Block von der IG Gastro dieser Zeitung.
Block begrüßt, dass Farben für Möbel, Schirme, Markisen und Sitzkissen nicht vorgegeben werden. Hier habe man sich auf „hochwertige Gestaltung“ geeinigt, wobei die Stadt gedeckte Farben und farblich abgestimmte Möbel empfiehlt.
Verboten sind laut dem neuen Regelwerk neben den Pavillons Pallettenmöbel, Outdoor-Teppiche, Bierzeltgarnituren, Plastikstühle und Gasheizpilze sowie jegliche Heizstrahler, wobei „umweltschonende Heizalternativen“ genutzt werden können, die vorzugsweise „in die Schirmkonstruktion integriert“ sind: zum Beispiel Infrarotstrahler.

Sylvia Fehn-Madaus, Wirtin im „Em Krützche“.
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Geert Dilien muss in seinen beiden Altstadt-Lokalen Servus Alpina Colonia und Gilden im Zims am Heumarkt gar nicht viel ändern. „Wir durften sowieso keine Blumenkübel oder Stehtische nutzen. Wir haben hochwertige Möbel und dezente Farben. Sehr gut finde ich, dass wir nun drei Jahre Zeit haben statt ein Jahr, um die Genehmigung für die Außenterrassen wieder zu beantragen“, sagt Dilien.
Sylvia Fehn-Madaus vom Altstadt-Lokal „Em Krützche“ am Frankenturm plädiert ebenfalls für Einzelfallbetrachtungen und Bestandsschutz bei Lösungen, die nur minimal von den Vorgaben abweichen: wie bei transparenten Aufstellelementen, die vielleicht etwas höher sind als 1,50 Meter oder schwerer als 25 Kilo. „Das wäre sonst nicht nachhaltig“, so die Wirtin.
Grundsätzlich begrüßt sie, dass die Stadt eine Vereinheitlichung anstrebt und dass das neue Regelwerk das Ende von pavillonartigen Aufbauten in Signalfarbe bedeuten. Dass die Kollegen mit diesen ihre Umsätze sichern möchten – dafür zeigt sie Verständnis.
Wirtin wünscht sich strengere Regel bei Beleuchtung von Außengastronomien
Zusätzlich zur Empfehlung der Stadt, gedeckte Farben zu nutzen, würde sie sich auch klarere Vorgaben beim Thema Beleuchtung wünschen: „Statt grün und blau fände ich eine einheitliche Beleuchtung in weiß gut.“

Das Restaurant Em Krützche hat circa 120 Außenplätze und bis zu 200 Innenplätze.
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Fehn-Madaus hat selbst während der Pandemie in vier neue große, stabile Schirme investiert. „Ohne unsere Schirme, die auch einen Sturm aushalten, weil sie einzementiert sind, können wir nicht bewirten.“ Sie befinden sich in unmittelbarer Nähe zu Bäumen. Das neue Regelwerk schreibt einen Abstand von 1,50 Meter zwischen Baum und Schirm oder Markise vor.
„Wir gießen sie im Sommer fleißig und sie passen sich im Wachstum an. Das soll jetzt ein Problem sein? Das wird spannend“, sagt Fehn-Madaus, die nun abwartet und nicht direkt in Panik verfallen möchte.

Lasse Prumbaum und seine zwei Kollegen haben das Delfter-Haus vergangenen Mai übernommen. Sie betreiben auch das Augustiner-Brauhaus am Heumarkt.
Copyright: Maria Gambino
Dass sie ihren blauen Pavillons ab kommenden Herbst nicht mehr nutzen dürfen, ärgert auch die jungen Gastronomen vom Delfter-Haus. „Wir haben mit verschiedenen Herstellern gesprochen. Es gibt keine transparenten Trennwände, die nur 25 Kilo wiegen. Und wenn, dann schützen sie nicht vor Wind. Mit der Feuerwehr haben wir auch gesprochen, die sahen keinen Problem darin, wenn die 60 oder 70 Kilo wiegen“ sagte Prumbaum dieser Zeitung.
Hinweis: In einer vorherigen Version stand, dass die Pavillons bis zum 1. Oktober 2026 noch genutzt werden dürfen. Das stimmt nicht. Die Planen und jegliche andere Windschutzelemente, die 1,50 Meter Höhe überschreiten und schwerer als 25 Kilo sind, erlaubt die Stadt Köln grundsätzlich nicht. Sie waren laut Stadt nie genehmigungsfähig.

