VersicherungsbetrugFrau wegen schwerer Brandstiftung in Erftstadt verurteilt

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Ein Feuerwehrauto steht offen, die Ausrüstung ist zu sehen.

Ein Kölner Gericht sieht es als erwiesen an, dass eine Frau am 5. Oktober 2021 in der Mittagszeit in einem Liblarer Wohnhaus Feuer gelegt hatte.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau am 5. Oktober 2021 in der Mittagszeit in einem Liblarer Wohnhaus Feuer gelegt hatte.

Eine 60-Jährige aus Erftstadt ist wegen schwerer Brandstiftung in Verbindung mit Versicherungsbetrug vor dem Kölner Landgericht zu einer Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Die Haft kann, da sie eine Dauer von drei Jahren übersteigt, nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Das Urteil ist jedoch bislang nicht rechtskräftig. Die Rentnerin, die auch nicht in Untersuchungshaft genommen wurde, ist auf freiem Fuß. Ihr Verteidiger kündigte Revision an.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau am 5. Oktober 2021 in der Mittagszeit in einem Liblarer Wohnhaus Feuer gelegt hatte. Es handelt sich um ein Haus, in dem die Frau mit ihrer früheren Partnerin zur Miete gewohnt hatte. Zum fraglichen Zeitpunkt war die Ehe jedoch zerbrochen, beide durften sich laut Gerichtsbeschluss nur noch abwechselnd für festgelegte Zeiträume im Haus aufhalten.

Kurz vor dem Brand hatte ein solcher Wechsel stattgefunden, mit dem die Angeklagte das Hausrecht wiedererlangt hatte – allerdings nur für 24 Stunden, denn für den 6. Oktober hatte der Vermieter auf eine Räumung des Objektes gedrängt.

Verteidiger Hagen Sven Seipel hatte im Verlauf des Prozesses mehrfach betont, dass die 60-Jährige keinen Grund gehabt habe, im Haus ein Feuer zu legen. „Meine Mandantin hatte noch viel zu viele persönliche Sachen im Haus.“ Er hatte darauf verwiesen, dass auch die Ehefrau der Angeklagten und deren neuer Partner Zugang zum Gebäude gehabt hätten, und das nicht nur mittels eines Schlüssels. Da die Zarge der Haustür nicht fest im Mauerwerk verankert gewesen sei, habe man sie mit wenig Aufwand herausziehen können – somit sei gar nicht nachzuvollziehen, wer sonst noch Zutritt gehabt habe und als Verursacher eines Brandes in Frage komme.

Eine Schwachstelle, mit welcher er einen Antrag auf Revision begründen wolle, sah er in einem Gutachten, auf das die Kammer ihr Urteil stützte. Der Gutachter hatte dargelegt, dass an drei Stellen Feuer ausgebrochen sei, was auf Brandstiftung schließen lasse.

Seipel hält es für wahrscheinlicher, dass ein kleiner Ofen, in dessen unmittelbarer Nähe eine Matratze gelegen habe, der Brandherd gewesen sei. Aufgrund von Durchbrüchen könne dann ein Kamineffekt entstanden sein, durch den sehr schnell auch andere Bereiche des Hauses gebrannt hätten.

„Der Gutachter ist ein ehemaliger Polizeibeamter, das hat er in der Verhandlung verschwiegen“, kritisiert Seipel. Bei Weitem nicht jeder Brand beruhe auf Brandstiftung, aber ein früherer Brandermittler habe in der Regel mit genau diesen Fällen zu tun gehabt und sei daher voreingenommen.

Der Gutachter weise keine Qualifikation durch Seminare oder Fortbildungen vor und sei auch nicht auf einen Bereich spezialisiert. Genau das sei aber bei dieser Art von Gutachten, in denen es um Schäden von teils immenser Höhe gehe, eigentlich üblich. „Hochqualifizierte Gutachter sagen: „Das ist etwas für mich – und das ist etwas für meinen Kollegen. „Sie spezialisieren sich zum Beispiel auf den Elektrobereiche, auf chemische Reaktionen, äußere Einflüsse oder Sonneneinstrahlung“, zählt Seipel auf. Ein solch tiefgehendes Fachwissen sei aus dem Gutachten nicht zu erkennen.

Fragen, die er nicht beantworten konnte, habe der Sachverständige teilweise als nicht relevant eingestuft. So auch die Fragen, ob der Ofen ein- oder ausgeschaltet war und ob die Tür offenstand oder geschlossen war. „Es gibt Revisionsanträge, mit denen man den Mandanten noch etwas Zeit verschaffen will. Aber diesen hier nehme ich durchaus ernst“, so der Anwalt.

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