„In Satzung hineingemogelt“Stadt will Musikboxen am Fühlinger See verbieten – 1000 Euro Bußgeld drohen

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Kölnerinnen und Kölner im Mai am Fühlinger See.

Kölnerinnen und Kölner im Mai am Fühlinger See. Im Wasser ist hier noch niemand.

Ab dem 17. Mai ist das Baden an zwei Stellen offiziell erlaubt. Doch die neue Satzung sieht vor, dass Gäste auf das Musikhören verzichten müssen.

Mit steigenden Temperaturen und anstehenden langen Wochenenden dürfte es am Fühlinger See in den kommenden Tagen wieder voll werden. Nicht zuletzt, weil ab Freitag an zwei zusätzlichen Stellen am See ganz offiziell gebadet und geschwommen werden darf (wir berichteten). Von den Handtüchern und Picknickdecken schallt dann auch wieder die Musik: aus Boxen, größeren Anlagen oder direkt abgespielt vom Handy. Genau das möchte die Kölner Stadtverwaltung im Zuge der neu zu fassenden Satzung für den Fühlinger See aber explizit verbieten.

Instrumente, Boxen und auch Handys zum Musikmachen sollen verboten sein

So steht in dem Entwurf für die neue Satzung, der der Stadtrat in seiner Sitzung am Donnerstag zustimmen soll, unter Paragraf zwei, Absatz vier: „Den Nutzerinnen und Nutzern ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte oder andere Medien (zum Beispiel Mobiltelefone) zu benutzen, die geeignet sind, andere Personen zu belästigen.“ Ein Badetag ohne Musik? Für die meisten wohl kaum denkbar. Doch wer gegen das geplante Verbot verstößt und dabei erwischt wird, muss im schlimmsten Fall sogar eine Geldbuße von 1000 Euro zahlen.

Ein Mann springt mit Kopfsprung in den Fühlinger See.

Schwimmen im Fühlinger See ist erst ab dem 17. Mai wieder offiziell erlaubt.

Das Musikverbot steht damit in der Satzung auf einer Stufe mit dem Verbot, das Wasser- und die Grünflächen zu verdrecken oder andere Badegäste zu gefährden. Die FDP-Fraktion möchte das verhindern und hat zur Satzung daher für die kommende Ratssitzung einen Änderungsantrag eingereicht. Dieser sieht vor, dass das Musikhören-Verbot gestrichen wird. „Es bleibt völlig unklar, ob die Benutzung der Geräte generell untersagt wird, oder ob nur die konkret belästigende Nutzung untersagt sein soll“, sagt FDP-Fraktionschef Ralph Sterck.

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Das sei an anderer Stelle ohnehin bereits geregelt. „Die neue Vorschrift hat die Verwaltung ohne jede Not in die neue Satzung hineingemogelt. Diese absurde Regelung stellt eine vollkommen unnötige Freiheitseinschränkung dar, die es zu verhindern gilt.“

Schwimmen am Fühlinger See an zwei Stellen bald erlaubt

Dass das Schwimmen am Fühlinger See nun neu geregelt werde, begrüße man aber ausdrücklich – „das war längst überfällig“, so Sterck. Im September 2023 hatte der Stadtrat beschlossen, dass ab der Badesaison 2024 das Schwimmen im Fühlinger See an zwei unbewachten Badestellen erlaubt werden soll. Dabei handelt es sich um eine Stelle an See Nummer 1 und um eine Stelle an See Nummer 7 (siehe Karte). Zu den neuen unbewachten Ufern führen die Oranjehofstraße an See 7 und die Neusser Landstraße an See 1. Ursprünglich sollte das bereits ab dem 1. Mai erlaubt sein, der Start verzögerte sich dann auf den 17. Mai, nächsten Freitag.

Bislang ist das Baden am Fühlinger See nur am kostenpflichtigen Strandbad „Blackfoot Beach“ an See 5 erlaubt – auch, wenn jeden Sommer zahlreiche Kölnerinnen und Kölner verbotenerweise auch an anderen Stellen des Sees ins Wasser gesprungen sind. Verboten ist das Schwimmen im Fühlinger See bereits seit 1984, erst seit 2021 wurde es nach mehreren tödlichen Badeunfällen aber strenger kontrolliert.

FDP will Musikverbot am Fühlinger See verhindern

Die Bezirksvertretung Chorweiler hatte sich darum bemüht, das Schwimmen im Fühlinger See wieder offiziell zu gestatten. Zum geplanten Musikverbot sagt Joshua Schlimgen, FDP-Bezirksvertreter in Chorweiler: „Anstatt den Kölnerinnen und Kölnern mehr Freiheiten bei der Benutzung des Fühlinger Sees einzuräumen, werden hier an der Realität vorbei neue Regelungen aufgestellt: Die Benutzung von Tonwiedergabegeräten ist insbesondere in den Sommermonaten und bei größeren Gruppen absolut üblich und gehört zum geselligen Beisammensein genauso dazu wie das weiterhin erlaubte Grillen.“ Es sei zudem sowieso nicht damit zu rechnen, dass das Verbot engmaschig kontrolliert werden könnte, und die Verstöße dann ohnehin kaum geahndet werden würden.

Ab Freitag ist das Schwimmen im Fühlinger See dann auf eigene Gefahr wieder erlaubt, die Badestellen bleiben unbewacht. Bis Ende September werden die Seen regelmäßig auf ihre Wasserqualität geprüft, Taucherinnen und Taucher sichten auch den Seegrund der Bereiche. Der Betrieb beider Badestellen wird laut Stadt jährlich 28.000 Euro kosten.

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