Gerichte und Polizei sind überlastetBundestag will geringere Strafen für Kinderpornografie-Delikte

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Auf einem unscharfen Bildschirm sind Kästchen zu sehen, auf die eine Frau im Dunkeln schaut. (Symbolbild)

Eine Kriminaloberkommissarin sitzt vor einem Auswertungscomputer bei Ermittlungen gegen Kinderpornografie und sexuellen Missbrauch. (Symbolbild)

Auch Eltern oder Lehrerinnen und Lehrer, die auf kinderpornografische Inhalte hinweisen, sind teilweise von den Verfahren betroffen.

Die Mindeststrafen für den Besitz kinderpornografischer Inhalte sollen abgesenkt werden. Das beschloss der Bundestag am späten Mittwochabend. Demnach sollen Erwerb, Besitz und Verbreitung laut Gesetz künftig mit mindestens drei Monaten, die Verbreitung mit mindestens sechs Monaten Freiheitsentzug bestraft werden können.

Bundestag beschließt Absenkung der Mindeststrafe für den Besitz kinderpornografischer Inhalte

Hintergrund für die Reform ist demnach eine Vielzahl von Verfahren, die wegen der Strafrechtsverschärfung von 2021 offenbar Polizei und Gerichte in Deutschland überlasten - so wie es viele Experten prognostiziert hatten.

Dabei geht es vielfach nicht um Fälle, in denen Pädokriminelle Fotos und Videos von schwerem sexuellen Kindesmissbrauch erworben oder geteilt haben. Stattdessen trifft es auch Eltern oder Lehrerinnen und Lehrer, die auf ein Nacktfoto im Klassen-Chat hinweisen, um es aus dem Verkehr zu ziehen. (kna)

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