Verwaltungsfehler korrigiertFalscher Bebauungsplan für Wohnquartier und Böcking-Park in Mülheim aufgehoben

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Das Wohnquartier an Düsseldorfer und Böckingstraße basiert nun nicht mehr auf einem falschen Bebauungsplan. Foto: Uwe Schäfer

Das Wohnquartier an Düsseldorfer und Böckingstraße basiert nun nicht mehr auf einem falschen Bebauungsplan. Foto: Uwe Schäfer

Nach 30 Jahren wurde nun ein Bebauungsplan aufgehoben, der für ein Wohnquartier und den Böcking-Park ein Gewerbegebiet vorsah.

Für die Siedlung an Böckingstraße und Düsseldorfer Straße und für den Böcking-Park gibt es bald einen gültigen Bebauungsplan für die Gesamtfläche. Die Bezirksvertretung Mülheim und nun auch der Rat hat beschlossen, die bisher gültige Regelung für den südlichen Teil des Quartiers entlang der Münsterer Straße und der Düsseldorfer Straße aufzuheben.

Bei dem Areal handelt es sich um eine Fläche, die im Norden durch die Von-Lohe-Straße, im Osten durch den Clevischen Ring, im Süden durch die Münsterer Straße und im Westen durch die Düsseldorfer Straße begrenzt wird. Neben dem Böcking-Park befinden sich hier Gründerhaus-Bauten entlang der Düsseldorfer Straße und in den 1990er Jahren errichtete Wohnbebauung nördlich des Böcking-Parks. Außerdem wurde an der Münsterer Straße ein 1000 Quadratmeter großer Parkplatz eingerichtet.

Ursprünglicher Bebauungsplan sieht keine Wohnbebauung vor

Der ursprüngliche Bebauungsplan aus dem Jahr 1962 sah auf diesem Gelände ein Gewerbegebiet vor, aber weder Wohnbebauung noch Grünflächen. „Grundlage für diese Entwicklung ist eine Überplanung des Bebauungsplans im Zeitraum 1992 bis 1998 durch drei neue Bebauungspläne“, führte die Stadtverwaltung in ihrer Begründung aus.

Doch für das südliche, 5,8 Hektar große Grundstück an der Münsterer Straße, wo sich auch der Parkplatz befindet, sei das versäumt worden. „Da neben der Funktionslosigkeit für große Teile des alten Bebauungsplans auch eine Reihe nicht behebbarer Rechtsmängel festgestellt worden sind, soll er im nicht überplanten südlichen Abschnitt aufgehoben werden“, teilte die Stadt nun mit. Ziel sei, durch die Teilaufhebung Rechtssicherheit sowie Klarheit herzustellen.

Um der Pflicht der Öffentlichkeitsbeteiligung Rechnung zu tragen, erfolgte im Oktober 2023 eine Offenlage des Vorhabens im Stadthaus Deutz sowie eine Veröffentlichung im Amtsblatt. „Es sind keine Stellungnahmen eingegangen“, gab die Stadt bei der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim bekannt. Auch die Behörden seien einbezogen worden. Hier habe es ebenfalls keine Einwände gegeben.

Die Bezirksvertretung stimmte der Vorlage der Stadt einstimmig bei Enthaltung von Andreas Altefrohne (Die Partei) zu.

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