Euskirchener BebauungsplanWeidesheimer fühlen sich schlecht über Wohngebiet informiert

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Das Bild zeigt Weidesheim aus der Luft.

Über ein geplantes Baugebiet in Weidesheim – hier ein Übersichtsbild – wird seit Jahren kontrovers diskutiert.

Die Stadt Euskirchen will am Ortsrand von Weidesheim ein Wohngebiet ausweisen. Anlieger beklagen die Art der Öffentlichkeitsbeteiligung.

Seit mehreren Jahren wird kontrovers über den Bebauungsplan Nr. 2 diskutiert, den die Stadt Euskirchen für den Ortsteil Weidesheim verabschieden will. Auf einem ehemaligen Gärtnerei-Gelände östlich der Kleeburg soll ein Wohngebiet ausgewiesen werden. Nach dem jetzigen Stand sind 15 Einfamilienhäuser, vier Doppelhäuser sowie drei Mehrfamilienhäuser mit je acht Wohneinheiten vorgesehen.

Anlieger sehen die Bebauung des Areals mit großer Skepsis. Es sei im Zuge der Flutkatastrophe im Juli 2021 überschwemmt worden und dürfe deshalb nicht versiegelt werden, argumentieren sie. Sie kritisieren auch die „massive Verdichtung und die geplanten Gebäudehöhen“, wie es in einem Schreiben an die Redaktion heißt.

Anlieger sehen geplantes Wohngebiet mit 22 Häusern mit großer Skepsis

Der städtische Ausschuss für Umwelt und Planung beschloss im vergangenen Oktober im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens und des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans, das parallel läuft, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Unterlagen lagen vom 22. März bis zum 10. April zur Einsichtnahme im Rathaus aus.

Die Anlieger kritisieren nun die Art des Verfahrens. Zum einen habe besagter Zeitraum fast vollständig in den Osterferien gelegen. Zum anderen hätten Weidesheimerinnen und Weidesheimer, die die Planung unmittelbar betreffe, erst mit erheblicher Verspätung von der Öffentlichkeitsbeteiligung erfahren.

Die Weidesheimer fordern, dass die Unterlagen erneut ausgelegt werden

Die Stadt Euskirchen hatte auf die Offenlage in ihrem Amtsblatt hingewiesen. Die betreffende Ausgabe, so die Anlieger, sei in manchen Haushalten erst am 26. März zugestellt worden, in einigen anderen überhaupt nicht. „Eine qualifizierte Durchsicht und Bewertung der Planunterlagen sowie der vorliegenden Gutachten war für uns daher nicht möglich“, schreibt der Weidesheimer Andreas Schwill. Seine Mitstreiter und er fordern aus diesem Grund eine Wiederholung der Öffentlichkeitsbeteiligung.

Die Stadtverwaltung weist die Vorwürfe zurück. Pressesprecher Tim Nolden erklärte auf Anfrage dieser Zeitung, dass dem Verlag, der das Amtsblatt veröffentliche und zustelle, für die in Rede stehende Ausgabe keine Reklamationen vorlägen. Natürlich, räumt Nolden ein, könne es „mal zu Verzögerungen bei der Verteilung kommen“. Deshalb bestünden über das Amtsblatt hinaus weitere Möglichkeiten, sich über die Bekanntmachungen der Stadt Euskirchen zu informieren.

Am einfachsten sei es, die entsprechenden Aushänge im Rathaus zu studieren und auf der Homepage der Stadt entweder das Amtsblatt digital zu lesen – „den Link dazu findet man direkt auf der Startseite“ – oder die Bekanntmachungen selbst im Blick zu halten, erklärte der Stadtsprecher.

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