Anordnung des MinisteriumsWarum ab Samstag in Bonn Flaggen an vielen Gebäuden wehen

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Bei strahlendem Sonnenschein weht eine Deutschlandflagge des Reichstagsgebäudes vor der Silhouette des Mondes.

Eine Deutschlandflagge weht im Wind (Symbolbild).

Die Beflaggung in der Bundesstadt geschieht auf Anordnung des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen.

Anlässlich der Verkündung des Grundgesetzes vor 75 Jahren werden in Bonn von Samstag, 18. Mai, bis Mittwoch, 22. Mai, alle Fahnenmasten an den Dienstgebäuden der Stadt beflaggt. Dies geschieht laut einer Pressemitteilung der Stadt Bonn auf Anordnung des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen.

Bonn hisst die Deutschlandflagge: 75 Jahre Verkündung des Grundgesetzes

Zum 75. Mal jährt sich in diesem Jahr die Verkündung des Grundgesetzes. Für das Innenministerium NRW Grund, die Beflaggung aller „Dienstgebäude des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände sowie der übrigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterliegen“, wie es aus der Pressemitteilung hervorgeht, zu bestimmen.

Unter Dienstgebäuden, auch Amtsgebäuden genannt, versteht man Gebäude, in dem eine staatliche Organisation tätig ist. Hierzu gehören etwa Regierung, Justiz, Polizei oder Zoll.

Der parlamentarische Rat beschloss das Grundgesetz am 8. Mai 1949, die einzelnen Bundesländer stimmten darüber am 18. Mai 1949 ab. Die Verkündung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 gilt gleichzeitig als „Geburtsstunde der Bundesrepublik“. Für ebendiesen Zeitraum vom 8. Mai bis einschließlich 23. Mai werden die Flaggen durchgehend gehisst.

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