ProzessTroisdorfer verschickt Nacktbilder seiner minderjährigen Freundin an deren Vater

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Auf einem Richtertisch im Siegburger Amtsgericht  liegen Prozessakten und Gesetzestexte.

Das Siegburger Schöffengericht hat einen 54 Jahre alten Troisdorfer wegen des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Bilder und Videos zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Der 54-Jährige gab vor Gericht an, dass er mit der Tat einen Schlussstrich unter das Verhältnis zu der Minderjährigen ziehen wollte.

Ein 54 Jahre alter Troisdorfer ist vom Siegburger Schöffengericht wegen des Besitzes von kinder- und jugendpornografischem Material sowie wegen Inbesitzbringens jugendpornografischer Fotos zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten verurteilt worden. Ermittler der Polizei hatten auf dem Smartphone des Mannes entsprechende Bild- und Videodateien gefunden.

Ausgelöst wurden die Ermittlungen gegen den gelernten Maurer, der jetzt bei einem Schrottsammler arbeitet, durch eine Anzeige. Der Vater der damals minderjährigen Freundin des Troisdorfers hatte die Polizei eingeschaltet, nachdem er von dem 54-Jährigen per Whatsapp Nacktbilder seiner Tochter geschickt bekommen hatte. Wie der Troisdorfer vor Gericht aussagte, wollte er damit einen Schlussstrich unter das Verhältnis mit dem Mädchen ziehen. Die Jugendliche habe die von ihm vollzogene Trennung nicht akzeptieren wollen, deshalb habe er sie mit den eindeutigen Fotos bei ihrem Vater „verpetzen“ wollen, so der Angeklagte.

Ermittler stellten Nacktbilder auf Festplatten vom Schrott wieder her

Die Polizei entdeckte bei einer Durchsuchung der Wohnung allerdings nicht nur die Nacktfotos der ehemaligen Freundin. Auf dem Handy fanden die Ermittler auch kinderpornografische Fotos und Videos mit pornografischen Aufnahmen von Jugendlichen. Den Besitz dieses Materials räumte der Angeklagte vor Gericht auch unumwunden ein. 

Keine Kenntnis hatte der dagegen nach Angaben seines Anwalts von mehreren Hundert zwischenzeitlich gelöschten kinderpornografischen Fotos, die Spezialisten der Polizei auf mehreren Festplatten wiederherstellen konnten. Besagte Festplatten habe sein Mandant aus verschiedenen Computern ausgebaut, die er auf dem Schrott gefunden habe, so der Verteidiger. Von der Existenz der Bilder auf den Datenträgern habe der Troisdorfer nichts gewusst, deshalb könne ihm der Besitz solcher Fotos auch nicht zur Last gelegt werden.

Das Gericht unter Vorsitz von Amtsrichter Herbert Prümper schloss sich dieser Argumentation an. Es blieb mit der siebzehnmonatigen Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, unter dem Strafantrag der Anklage. Die Staatsanwältin hatte für den wegen zahlreicher anderer Delikte mehrfach vorbestraften 54-Jährigen 21 Monate Haft auf Bewährung gefordert.

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