IHK KölnSo wird die neue Vollversammlung gewählt

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Das Gebäude der IHK Köln (Industrie- und Handelskammer) an der Straße „Unter Sachsenhausen“.

Das Gebäude der IHK Köln (Industrie- und Handelskammer) an der Straße Unter Sachsenhausen.

Wir erklären, wer infrage kommt und wie er sich oder jemand anderen für die Wahl vorschlägt.

Was macht die Vollversammlung?

In Deutschland sind die Industrie- und Handelskammern eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Zu ihnen gehören Unternehmen einer Region, im Falle der IHK Köln ist dies die Stadt Köln sowie die Landkreise Rhein-Berg, Oberberg, Rhein-Erft sowie die kreisfreie Stadt Leverkusen. Alle Gewerbetreibenden und Unternehmen mit Ausnahme reiner Handwerksunternehmen, Landwirtschaften und Freiberufler (die nicht ins Handelsregister eingetragen sind) gehören ihnen per Gesetz an. Ein Austritt ist nach aktueller Rechtsprechung nicht vorgesehen. „Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist nicht möglich, da Beginn und Ende der IHK-Zugehörigkeit gesetzlich geregelt sind“, heißt es vom IHK-Bundesverband. Die IHK-Vollversammlung ist nach Angaben der IHK selbst das „Parlament der regionalen Wirtschaft“.

Die Vollversammlung bestimmt unter anderem, in welchem Umfang sich die IHK Köln im Bereich der Aus- und Weiterbildung engagiert – bis hin zur Höhe der Prüfungsgebühren. Außerdem diskutiert und beschließt die Vollversammlung die IHK-Beiträge, den Wirtschaftsplan und die Bildung von Arbeitsgremien. Sie bestellt den Hauptgeschäftsführer oder die Hauptgeschäftsführerin, sie wählt das Präsidium und die Präsidentin oder den Präsidenten der Kammer.

Wie setzt sie sich zusammen?

Die Vollversammlung soll ein Spiegelbild der Wirtschaft in der Region sein. Sie setzt sich aus 92 unmittelbar gewählten und bis zu 15 kooptierten Mitgliedern zusammen. Kooptation bedeutet, dass die gewählten Mitglieder der Vollversammlung ihrerseits weitere Mitglieder hinzuwählen. Ziel ist es, so die regionale Wirtschaftsstruktur abzubilden, wenn ohne solche Kooptation wichtige Bereiche der Wirtschaft fehlen würden, die für abgewogene Entscheidungen in der Vollversammlung eigentlich unverzichtbar sind. 59 Industrie- und Handelskammern sehen eine entsprechende Möglichkeit in ihrer Satzung vor. 38 Industrie- und Handelskammern machen von dieser Möglichkeit auch Gebrauch. Um die Spiegelbildlichkeit zu gewährleisten, gibt es laut der IHK 31 Wahlgruppen. Dies alles regelt die Wahlordnung der IHK Köln.

Wann wird sie gewählt?

Die Vollversammlung wird vom 1. Oktober bis zum 4. November 2024 gewählt – klassisch per Briefwahl und auch digital per Online-Wahl.

Wer kann kandidieren?

Wer kandidieren will, muss ein Gewerbe im Bezirk der IHK Köln angemeldet haben, im Vorstand oder in der Geschäftsführung eines Mitgliedsunternehmens sein, Prokura haben oder „besonders bestellte Bevollmächtigte“ sein, das heißt eine der „eigenverantwortlichen Tätigkeit einer Unternehmerin oder eines Unternehmers vergleichbare Stellung“ innehaben.

Was muss ich tun, wenn ich kandidieren möchte?

Formulare für Wahlvorschläge sind über die Website der IHK Köln (www.ihk-koeln.de/vv-wahl) abrufbar. Jede Person kann nur in einer Wahlgruppe und pro Unternehmen kann nur eine Person kandidieren. Als Unternehmen gelte laut IHK aber eine Gesellschaft, die ins Handelsregister eingetragen ist. Hat ein Konzern oder auch ein kleineres Unternehmen also mehrere Tochtergesellschaften, kann theoretisch für jede dieser Firmen ein Kandidat aufgestellt werden.

Kann man andere vorschlagen?

Man kann sich selbst oder andere vorschlagen. Diese müssten allerdings über ihre Kandidatur Bescheid wissen und eine Wahlannahmeerklärung unterschreiben, heißt es von der IHK Köln.

Braucht man Unterstützer?

Alle Kandidatinnen oder Kandidaten brauchen jeweils drei Unterschriften von Unterstützenden aus der eigenen Wahlgruppe.

Welche Fristen gibt es?

Seit dem 14. Mai bis zum 3. Juni können alle an einer Kandidatur Interessierten per Mail oder per Post Wahlvorschläge einreichen.

Wer kann wählen und wie und wann?

Wahlberechtigt sind alle IHK-Mitglieder. Die Vollversammlungswahl findet vom 1. Oktober bis zum 4. November 2024 per Briefwahl und digital per Online-Wahl statt. 

Was hat es mit den Gruppen auf sich?

Die Kandidatinnen und Kandidaten für die 92 Sitze treten in 31 Wahlgruppen an. So wird sichergestellt, dass Mitglieder aus verschiedenen Branchen und allen Kammerregionen in der Vollversammlung vertreten sind. „Die Anzahl der Sitze pro Wahlgruppe wird nach Zahl der Mitglieder pro Branche, Zahl der Mitarbeitenden und Höhe des Gewerbe-Ertrags im Verhältnis 1:2:2 gewichtet“, heißt es von der Kammer.

Bei der Vollversammlungswahl 2024 gibt es neben den klassischen Wahlgruppen, wie „Produzierendes Gewerbe“, erstmals drei neue Wahlgruppen: „Energie & Umwelt“, „Gesundheitswirtschaft“ und „Bildung & Forschung“. 

Wird die amtierende Präsidentin zur Wahl als VV-Mitglied anstehen, auch als Präsidentin?

„Zur Frage, wer kandidiert, kann die IHK Köln zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Angaben machen. Die Kandidierendenliste wird zunächst vom Wahlausschuss festgestellt und dann Ende Juni veröffentlicht“, heißt es von der IHK. Die Präsidentschaftswahl finde in der konstituierenden Sitzung der neuen Vollversammlung statt.

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