21 Monate HaftNachbarskind beim Toben missbraucht

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Symbolbild

Bonn/Kreis Euskirchen – Nachdem die sechsjährigen Lina (alle Namen geändert) ihren Vater unbekleidet in der Umkleidekabine sah, berichtete sie vom Nachbarn der Familie. Mit Werner, so sagte sie, habe sie „ein Geheimnis“. Der Vater war alarmiert – und fragte nach. Da erzählte seine Tochter ihm von zwei sexuellen Übergriffen, die beim Toben passiert seien, von Berührungen, über die man nichts erzähle. Linas Eltern  zeigten den Nachbarn sofort an.

21 Monate auf Bewährung

Die Bonner Jugendschutzkammer hat den 53-Jährigen aus dem Kreis Euskirchen gestern wegen Kindesmissbrauchs in zwei Fällen zu einer Bewährungsstrafe  von 21 Monaten verurteilt. Die Kammer war überzeugt, dass sich „die Situation nicht wiederholen“ werde.

Der gelernte Industriemechaniker lebt Haus an Haus mit Linas Eltern und war für das kleine Mädchen der große Freund. Jederzeit durfte sie zu ihm, wenn er da war.

Das Vertrauen schäbig missbraucht

Meistens werkelte der Angeklagte in der Scheune.  Er spielte und tobte nicht nur mit dem Mädchen, sondern ließ es auch mitbasteln, hämmern und kleben. „Dem Angeklagten war schon klar, dass es etwas Schlimmes ist, was er gemacht hat“,  sagte der Kammervorsitzende Wolfgang Schmitz-Justen im Urteil. Er betonte zudem, dass er das Vertrauen von Linas Eltern schäbig missbraucht habe.

Übergriffe eingeräumt

Der 53-Jährige hatte die Übergriffe sofort eingeräumt und sich nach eigenem Bekunden zutiefst dafür geschämt. Der Kammervorsitzende lobte die Eltern für den „besonnenen Umgang“ mit dem Missbrauch. „Der Vorgang hat auf einem Level stattgefunden“, so Schmitz-Justen, „dass er sich offenbar nicht beim Kind eingeprägt hat.“ Für Lina war vor allem schmerzhaft, dass sie keinen Kontakt mehr zum Nachbarn haben darf. Wie die Eltern als Zeugen berichteten, habe ihre Tochter nicht verstanden, warum sie einen großen Bogen um ihren  Spielfreund machen solle. Das wird auch so bleiben, denn nach wie vor wohnen der Angeklagte und Linas Eltern Haus an Haus.

Missbrauch früh entdeckt

Es sei ein Glück, dass der Missbrauch so früh aufgedeckt wurde und es nicht zu einer jahrelangen Serie gekommen ist, hieß es im Urteil. Als Bewährungsauflage darf auch der Angeklagte keinerlei Kontakt zu Lina  aufnehmen und muss zudem 2000 Euro an das Kinderheim Maria im Walde und an die Zülpicher Tafel zahlen. Schmitz-Justen: „Damit Ihnen klar ist, dass das kein Freispruch war.“ Das Urteil ist  rechtskräftig. Die Staatsanwältin, die den Angeklagten für knapp drei Jahre ins Gefängnis schicken wollte, hatte auf Rechtsmittel verzichtet.

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