Blücherpark-FallAnklage: 31-Jähriger soll Bekannten erschlagen haben

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Symbolbild

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Köln  – Die Kölner Staatsanwaltschaft hat einen 31-Jährigen, der vor einem Jahr einen Bekannten im Blücherpark erschlagen haben soll, wegen Totschlags angeklagt. Der Fall hatte die Kölner Polizei fast vier Monate in Atem gehalten, im Frühjahr hatte sie den Weiher im Park leerpumpen lassen, um nach Tatwerkzeugen suchen zu können.

Ende 2015 entdeckte eine Joggerin die Leiche von Thomas K. am Rande eines Spielplatzes im Blücherpark. Der Tote lag im Gebüsch, der Täter hatte ihn mit Laub bedeckt. Fotos der Kleidung des Opfers und 1500 Euro Belohnung führten Mitte April dieses Jahres zur Festnahme von Lukas M. (31), einem gebürtigen Polen, der vor drei Jahren nach Deutschland kam. Täter und Opfer kannten sich, die beiden verband regelmäßiger Drogenkonsum. Bevor es zur Festnahme kam, hatte Lukas M. in einer Selbsthilfegruppe die Tat gestanden.

Nach den bisherigen Schilderungen des Angeklagten sei ein Mord nicht nachweisbar, weder Heimtücke noch Habgier sieht der Staatsanwalt als mögliches Mordmerkmal. Allerdings verneint der Ankläger auch eine Tat im Affekt. Dafür habe sich Lukas M. nach der Tat zu zielgerichtet, geplant und orientiert verhalten.

So soll er noch am Tatabend seine Freundin angerufen und sie unter dem Vorwand, er habe eingekotet, gebeten haben, ihm Wechselkleidung zu bringen. Was diese auch tat. Die blutbefleckten Sachen entsorgte er im nahe gelegenen Gebüsch. Ermittler hatten daran keine nachweisbaren DNA-Spuren festgestellt.

„Ungewöhnlich brutal“

Das Landgericht hat den Prozessbeginn auf den 9. Januar festgesetzt. Mindestens 44 Zeugen sowie vier Sachverständige werden gehört. Nach bisherigen Ermittlungen hat Lukas M. seinen Bekannten im Streit erschlagen. Die Vorgehensweise der Tat schildern die Ermittler als „ungewöhnlich brutal und mit Brachialgewalt ausgeführt“. Die Obduktion hatte ergeben, dass Thomas K. an schwersten Kopfverletzungen starb. Lukas M. hatte mindestens 15-mal mit einem schweren Stein auf sein Opfer eingeschlagen, der Schädel des Toten wies mehrere Löcher auf.

Bis zu seiner Verhaftung war Lukas M. hin und wieder als Tätowierer tätig. Wochen vor der Tat hatte Thomas K. ihn gebeten, ihm den Namen seiner Tochter Sonja auf den Arm zu stechen. Regelmäßig erwarb der Angeklagte bei seinem Opfer Marihuana, auch am Tattag soll es zu einem Drogengeschäft gekommen sein. Der Streit entzündete sich an 60 Euro: Die schuldete der Angeklagte seinem Opfer, der sich darüber aufgeregt hatte.

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