Karneval in KölnDer jecke Taxi-Knigge mit 11 Tipps und Benimmregeln

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Symbolbild

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Köln – Klar ist: in Pandemie-Zeiten gelten auch an Karneval für Taxifahrten die üblichen Sicherheitsvorkehrungen: Maske auf, am besten kontaktlos zahlen, etwa mit der App „Taxi Eu" und Abstand halten. Darüber hinaus gibt es aber noch jede Menge anderer Benimm-Regeln, die man trotz ausgelassener Stimmung beherzigen sollte. Wir haben elf davon aufgelistet. 

1. Lück wie ich un du (Bläck Fööss)

Seien Sie höflich, wertschätzend Auch wenn Sie das passende Kostüm tragen, benehmen Sie sich nicht, als seien Sie der Sultan und der Fahrer oder die Fahrerin Ihr Sklave. Steigen Sie nicht telefonierend ein. Fragen Sie, ob ein Telefonat stört, rät die Knigge-Gesellschaft für moderne Umgangsformen. Wenn der oder die Taixfahrer(in) ein Gespräch beginnt, lassen Sie sich darauf ein. Oder geben Sie zu verstehen, dass Ihnen nicht nach Reden zumute ist – ävver bitte, bitte met Jeföhl! Zwar dürfen laut Knigge-Gesellschaft die Gäste wählen, welcher Sender, welche Musik in welcher Lautstärke gespielt wird. Aber besser als sie gleich abzustellen ist es, darum zu bitten.

2. Die Karawane zieht weiter (Höhner)

Sie haben die freie Taxi-Wahl Rein gesetzlich sind Sie nicht dazu verpflichtet, das erste Taxi in der Schlange zu wählen – hier gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Was bedeutet: Es liegt an Ihnen, mit wem Sie einen Beförderungsvertrag schließen. Doch fair ist anders. Der Fahrer des ersten Taxis in der Schlange hat am längsten gewartet – und in dieser Zeit keinen Cent verdient.

Heimjon (Brings)

Sagen Sie, wo es langgeht Taxifahrerinnen und Taxifahrer sind gesetzlich dazu verpflichtet, Ihr Wunschziel auf dem kürzesten Weg zu erreichen – Umwege sind nicht erlaubt, es sei denn, Sie bitten darum. Zwar dürfen sie Ihnen widersprechen und erklären, weshalb eine andere Route besser wäre – zum Beispiel wegen einer Baustelle oder eines Staus. Dennoch haben Sie das letzte Wort.

Riesenkamell (Brings)

Überfrachten Sie das Taxi nicht Laut Gesetz muss im Taxi nur so viel transportiert werden, wie im Kofferraum untergebracht werden kann – mindestens 50 Kilo muss es jedoch fassen können. Hand- und Reisegepäck, Rollstühle und Kinderwagen müssen kostenfrei transportiert werden. Falls sperrige oder große Gegenstände die Sicherheit im Taxi gefährden oder die Sicht des Fahrers beeinträchtigen, darf er den Transport ablehnen – das gilt auch für sperrige Kostüme und für Luftballons. Ein Fahrer ist übrigens nicht dazu verpflichtet, Ihr Gepäck zu tragen – das ist eine freiwillige Leistung, die ein Trinkgeld verdient hat. Diese Leistungen sollten vor der Fahrt mit der Zentrale oder dem Fahrer/der Fahrerin abgesprochen werden, denn nicht jede Person ist gesundheitlich in der Lage, Gepäck zu tragen. Apropos überfrachten: 

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Der Elferrat bleibt in der Kaschämm

In einem normalen Taxi können bis zu vier Personen transportiert werden. Sind es mehr, müssen Sie ein Großraumtaxi – für bis zu sechs oder bis zu acht Personen – ordern und einen Zuschlag zahlen. Falls der Wagen noch nicht gefüllt ist, darf der Fahrer/die Fahrerin nur dann weitere Gäste aufnehmen, wenn Sie einverstanden sind – was in der taxiknappen Karnevalszeit fair wäre.

Wenn et funk (Brings)

Nutzen Sie das georderte Taxi Ihre Geduld genügt nicht, um die Ankunft des angefunkten Taxis abzuwarten? Im Normalfall, die jecken Tage ausgenommen, ist die Zentrale verpflichtet, ein angefordertes Taxi innerhalb von zehn Minuten bereitzustellen. Sollte das nicht der Fall sein, können Sie ein neues Taxi ordern. Besser – und fairer – aber ist eine Nachfrage bei der Zentrale. Damit die die Verspätung ahnden kann. Rechtlich ist der Vertrag nicht mit Ihrer Bestellung abgeschlossen, sondern erst, sobald Sie, mündlich oder per Handzeichen, signalisieren, dass Sie die Ankunft des Taxis registriert haben. Ablehnen, ohne die Anfahrtsgebühr zu zahlen, können Sie die Fahrt nur, wenn das Taxi verdreckt ist, stark nach Zigarettenrauch riecht – und das Taxi sich noch nicht in Bewegung gesetzt hat. Wer den Zustand eines Wagens erst nach Abfahrt beanstandet, muss den Preis bis zu der Stelle zahlen, an der er sich absetzen lässt.

Ich ben ne Räuber (Höhner)

Auch Sie darf man stehenlassen Grundsätzlich gilt in Deutschland eine Beförderungspflicht. Doch wenn Sie als Gast eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Fahrbetriebs darstellen, hat der Taxifahrer das Recht, Ihre Mitnahme zu verweigern. Sprich: Wenn Sie stark verschmutzt, alkoholisiert oder aggressiv sind oder der Fahrer befürchtet, dass sie Waffen bei sich tragen. Tipp: Winken Sie das Taxi nicht mit der Spielzeugpistole oder dem Plastikschwert heran.

Karneval fiere mer wie die Diere (Rheinrebellen)

Hund und Katz dürfen mitreisen Es gibt eine Beförderungspflicht für Tiere, solange dadurch die Sicherheit des Betriebes nicht gefährdet ist. Blindenhunde müssen mitgenommen werden, da gibt es kein Pardon. Ein Zuschlag darf dafür nicht verlangt werden. Das Gesetz schreibt allerdings vor, dass Tiere nicht auf den Sitzplätzen transportiert werden dürfen. Trotzdem: Bestehen Sie nicht auf Ihrem Recht und haben Sie Verständnis dafür, wenn ein Fahrer Angst vor Tieren hat. Und: bitten Sie ihn, eines der tierfreundlichen Taxen zu ordern.

Drink doch ene met (Bläck Fööss)

Essen und Getränke sind tabu Pommes, Currywurst oder Döner sind in Kölner Taxis streng verboten. Ebenso Getränke. Vor allem aber Glasflaschen. Weil die bei einem Unfall oder einer Auseinandersetzung den Fahrer gefährden können. Auch tabu: Rauchen im Taxi. Seit Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes gilt für alle Verkehrsmittel des öffentlichen Personenverkehrs ein Rauchverbot.

Fastelovend em Blot (Marie-Luise Nikuta)

Lassen Sie nicht alles raus Wenn Sie alkoholisiert im Taxi erbrechen, bleiben Sie auf den Kosten sitzen; die Haftpflichtversicherung springt nur im Krankheitsfall ein. Der Wagen muss spezialgereinigt und anschließend einige Tage gelüftet werden, bis er frei von Gerüchen ist. Plus Verdienstausfall von zwei Fahrern, da ein Wagen im Zweischichtbetrieb eingesetzt wird – macht eine Summe von bis zu 700 Euro. Außerdem muss die Polizei gerufen werden, Bußgeld inklusive. Im schlimmsten Fall sind die Belüftungsschlitze betroffen, dann kann aufgrund der aufwendigen Reparaturen ein vierstelliger Betrag auf Sie zukommen. Auch nicht besser: auf den Taxiboden brechen. Denn unter dem Beifahrersitz befindet sich in der Regel die Fahrzeugelektronik. Und deren Reparatur ist ähnlich teuer.

Et letzte Geld (Nett Colonia)

Denken Sie an das Trinkgeld Niemals geht man so ganz – in der Regel beträgt das Trinkgeld zwischen fünf und zehn Prozent des Fahrpreises. Laut Verordnung sind Kölns Taxifahrer verpflichtet, so viel Wechselgeld zur Verfügung zu haben, dass sie mindestens auf 50-Euro herausgeben können. Sollten Sie mit einem größeren Schein bezahlen wollen, sprechen Sie es vor der Fahrt mit dem Fahrer ab. Ein Drittel der Taxi-Ruf-Taxen, akzeptieren Kreditkarten – dafür ist ein Zuschlag fällig.

Dat is ene Hammer (De Räuber)

So können Sie sich beschweren Falls all das nichts geholfen hat und sich Ärger abzeichnen sollte – weil Sie sich über Fahrstrecke und -preis uneinig sind, der Fahrer zu schnell unterwegs war oder unhöflich: kriesch doch nit! Rechts unten an der Heckscheibe finden Sie einen gelben Aufkleber mit der Ordnungsnummer, notieren Sie diese, auch die Uhrzeit und die Fahrstrecke und beschweren Sie sich damit bei der Taxizentrale oder der zuständigen Abteilung der Stadt Köln. Besser: Sie lassen sich eine vollständig ausgefüllte Quittung (Strecke, Ordnungsnummer, Betrag, Datum) geben – dazu ist der Taxifahrer, beziehungswiese die Taxifahrerin verpflichtet.

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