GerichtAnwalt muss ins Gefängnis

Lesezeit 2 Minuten
(Symbolbild: dpa)

(Symbolbild: dpa)

Mit dem Kauf eines Hauses in der Kölner Innenstadt hat sich ein Jurist so sehr übernommen, dass er erneut mit dem Gesetz in Konflikt gekommen ist. Wegen veruntreuender Unterschlagung und Betruges hat ihn das Amtsgericht unter Einbeziehung einer früheren Strafe zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.

Roland B. (42, Name geändert) ließ sich 1997 in Köln als Rechtsanwalt nieder. 2004 erwarb er mit seinem Freund das Gebäude zum Preis von 800.000 Euro, das außerdem renoviert werden musste „Für dieses Haus brauchte man Geld, das weder der Angeklagte noch sein Lebensgefährte besaß“, hielt der Amtsrichter in der Urteilsbegründung lapidar fest. Deswegen habe sich Roland B. das benötigte Geld „durch Missbrauch seiner Stellung als Rechtsanwalt“ beschafft. Der 42-Jährige räumte die Vorwürfe ein. Er sei in große finanzielle Schwierigkeiten gekommen, weil weder er noch sein Freund die Darlehensraten und die Renovierung hätten bezahlen können.

Zunächst lieh er sich bei Privatleuten Geld. Als er die Schulden nicht begleichen konnte, griff er auf das Vermögen von Mandanten zu. Ein Mann, der wegen der Bankenkrise Angst um sein bei der Stadtsparkasse Köln eingezahltes Geld hatte, übergab ihm im Jahr 2008 100.000 Euro, weil B. versprochen hatte, die Barschaft sicher aufzubewahren. Später gab er nur 20.000 Euro zurück. Ein Jahr später machte er einem anderen Mandanten weis, in einem Verfahren müssten 15 000 Euro an ein Gericht weitergeleitet werden. Der Mann überwies den Betrag, den der Anwalt zur Tilgung seiner Schulden und zur Bestreitung seines Lebensunterhalts nutzte.

Im September 2009 war Roland B. schon einmal vom Amtsgericht Köln verurteilt worden. Wegen Unterschlagung, zweifachen Betruges und vier Fällen von Untreue erhielt er eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Motiv der Taten war ebenfalls die Überschuldung wegen des Hauskaufs. Mal schloss Roland B. einen betrügerischen Darlehensvertrag über 67.000 Euro ab, dann gab er einen geleasten Mercedes nicht zurück, dann wieder behielt er den Großteil einer für einen Mandanten bestimmten Provision für sich und leitete das Geld, das er für den Erwerb eines Grundstücks von einer Firma erhalten hatte, nicht an den Verkäufer weiter.

In Folge des ersten Verfahrens entzog ihm die Rechtsanwaltskammer Köln die Erlaubnis, als Anwalt tätig zu sein. Er ging nach Frankfurt am Main und arbeitete bei einem Unternehmen, das sich unter anderem mit Mobilfunk befasst. Dort war er für zwei Großkunden zuständig und verdiente im Monat 3000 Euro netto. 2010 kam er in Untersuchungshaft.

KStA abonnieren