HintergrundDie Folgen einer Nicht-Entlastung des Vorstandes

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Trotz Nicht-Entlastung kann ein Vereinsvorstand im Amt bleiben oder wiedergewählt werden. Einzige direkte Folge einer Nicht-Entlastung ist, dass der Verein sich vorbehält, eventuell Schadensersatzansprüche gegen den Vorstand geltend zu machen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass solche Ansprüche auch tatsächlich bestehen. Viele Vorstände sehen eine nicht erteilte Entlastung als Vertrauensbruch und legen deshalb ihr Amt freiwillig nieder.

Eine Nicht-Entlastung bringt keine erweiterten Haftungsrisiken mit sich. Sie bedeutet nur, dass der Verein nicht gewillt ist, auf eventuelle Schadensersatzansprüche gegen den Vorstand freiwillig zu verzichten. (ksta)

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