13.000 Euro kassiertPilot bezog Hartz IV trotz üppiger Honorare

Lesezeit 2 Minuten
Eurowings_data

Symbolbild

Köln – Ein iranisches Ehepaar bezog knapp anderthalb Jahre Unterstützung vom Jobcenter, obwohl der Mann als Pilot einer iranischen Fluggesellschaft einem hoch dotierten Nebenjob nachging: Zwischen 4.000 und 5.000 Euro Netto-Honorar kassierte der 43-Jährige, der bei der Fluggesellschaft in seiner Heimat regelmäßig auf dem Dienstplan stand. In der gleichen Zeit hatte er mehrfach mit seiner Frau beim Sozialamt vorgesprochen und darauf gedrängt, dass die Anträge auf finanzielle Unterstützung schneller bearbeitet wurden. In der Zeit von Januar 2014 bis März 2015 überwies die Arbeitsagentur dem Ehepaar insgesamt 23.000 Euro an Hartz-IV-Leistungen. Dann erhielt das Amt einen anonymen Anruf mit dem Hinweis auf den lukrativen Nebenjob.

Eine Nachfrage bei der iranischen Fluggesellschaft half zunächst nicht weiter. Der Pilot erklärte vielmehr, er habe zwar hin und wieder Flüge für das Unternehmen übernommen, allerdings sei dies unentgeltlich erfolgt. Er habe das lediglich gemacht, um seine Fluglizenz nicht zu verlieren und deshalb auf ein Honorar verzichtet. Doch die Behörden ließen nicht locker und standen mit einem Durchsuchungsbefehl bei der Fluggesellschaft am Düsseldorfer Flughafen und bei seiner Wohnung vor der Tür.

13.000 Euro Sozialleistungen

Das Unternehmen bestätigte daraufhin die gut dotierten Flugaufträge des Piloten. Nach Berechnungen des Arbeitsamtes hatte der Pilot 9.847 Euro, seine Ehefrau knapp 13.000 Euro zu Unrecht an sozialen Leistungen kassiert. Das Gericht erließ daraufhin gegen beide Eheleute Strafbefehle wegen gemeinschaftlich begangenen Betruges. Das Urteil gegen den Ehemann lautete darin auf eine sechsmonatige Bewährungsstrafe, die inzwischen auch rechtskräftig ist. Bei der Ehefrau war von einer neunmonatigen Bewährungsstrafe die Rede. Sie hatte dagegen Einspruch eingelegt mit dem Argument, den Schaden gegenüber dem Arbeitsamt inzwischen wiedergutgemacht zu haben.

Sie habe nicht gewusst, dass ihr Mann als Flugkapitän Honorar erhielt: „Ich habe ihm geglaubt, dass es ihm nur um die Flugstunden ging – um die Lizenz nicht zu verlieren“, beteuerte sie auf der Anklagebank. „Reine Schutzbehauptung“, konterte die Richterin, „das ist nicht lebensnah“. Die Juristin lehnte die von der Verteidigung angestrebte Einstellung ab mit dem Hinweis auf das „doch sehr aufwendige, kostenintensive Verfahren“, allerdings war sie zu einer Reduzierung der Bewährungsstrafe auf vier Monate bereit. Schließlich sei der Ehemann die „treibende Kraft gewesen“, hieß es zur Begründung.

KStA abonnieren