23-Jähriger in Köln verurteilt„Loverboy“ zwang Teenager zur Prostitution

Lesezeit 2 Minuten
Symbolbild

Symbolbild

Köln – Perfide. Hämisch. Brutal. Rücksichtslos. Der vorsitzende Richter hielt nicht hinter dem Berg, als er den als „Loverboy“ in die Schlagzeilen geratenden Angeklagten wegen gewerbsmäßigen Menschenhandels, Zuhälterei und Körperverletzung für sechs Jahre und sieben Monate hinter Gitter schickte. Offensichtlich unbeeindruckt nahm der 23-Jährige mit einem versteckten Grinsen kopfschüttelnd das Urteil entgegen und schaute nur verständnislos, als der Richter ihm vorhielt, seine Opfer einer Gehirnwäsche unterzogen und sie als „reine Ausbeutungsobjekte“ benutzt zu haben.

Mit stets der gleichen Masche habe Mohamad S. (Name geändert) junge Mädchen, darunter auch Minderjährige, zunächst umgarnt, umschmeichelt, ihnen die große Liebe vorgegaukelt, um sie dann – teilweise mit Gewalt – zur Prostitution zu zwingen. Als S. vor einem halben Jahr festgenommen wurde, weil sich die Freundin eines Opfers der Mutter anvertraute, die daraufhin zur Polizei ging, kam heraus, dass er Wiederholungstäter war: Er hatte wegen identischer Vorfälle 2013 in Wuppertal nach Jugendrecht eine zweijährige Bewährungsstrafe kassiert.

„Moralisch auf der alleruntersten Stufe“

Kopfschütteln gab es auch auf Seiten des Gerichts angesichts des bisherigen Lebenslaufs des Angeklagten. Dieser sei – nicht wie in ähnlich gelagerten Fällen – in schwierigen, sozial problematischen Verhältnissen großgeworden, sondern stamme aus einem gutbürgerlichen Elternhaus, habe dort eine „völlig unproblematische Entwicklung“ durchlaufen: der Vater Unternehmer, die Schwester Architekturstudentin. Umso mehr wiege sein Verhalten als „Riesensauerei“, sagte der Richter und fügte an: „Sie stehen moralisch auf der alleruntersten Stufe.“

S. war Schulsprecher an einer Realschule, erhielt dort den Abschluss mit Fachoberschulreife. Doch nach den Erkenntnissen des Gerichts verzichtete S. danach auf eine „legale Beschäftigung“, gab sich dann mit „beispielloser krimineller Energie“ einem „faulen Leben hin“, in dem „Geld, teure Autos, Frauen und Luxus“ die Hauptrolle spielten. Bereits mit Anfang zwanzig fuhr S., ohne jemals einen Führerschein besessen zu haben, einen Maserati (1300 Euro Leasing-Rate im Monat) und bewohnte ein Appartement für 1000 Euro Miete. Im Milieu galt der Kraftsporterprobte, stets gut gekleidete Angeklagte als „Frauenheld“, der mit geradezu „atemberaubender Rückfallgeschwindigkeit“ stets neue Opfer gefügig machte, obwohl laufende Ermittlungsverfahren wie ein Damoklesschwert über ihm schwebten.

Der Angeklagte habe ein geradezu „abstoßendes, abartiges Frauenbild“ praktiziert und seine Opfer auf „entehrende, kränkende und beschämende Weise“ verletzt, heißt es weiter im Urteil. Einem 18-jährigen Opfer muss er 5750 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das minderjährige zweite Opfer, heute noch Schülerin, hatte nach Aussage ihres Anwaltes ausdrücklich auf Forderungen verzichtet: „Die junge Frau will einen endgültigen Schlussstrich ziehen und nichts mehr von dem Angeklagten hören oder sehen.“

KStA abonnieren