Betrug mit Prüf-PlakettenEx-Tüv-Ingenieur zu Bewährungsstrafe verurteilt

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Symbolbild

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Köln – Ein ehemals hochrangiger Mitarbeiter des Tüv-Rheinlands ist vor dem Landgericht wegen Bestechlichkeit und Urkundenfälschung im Amt zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Das Urteil entspricht in vollem Umfang dem Antrag der Staatsanwältin. Die Anklage war ursprünglich von 2000 illegal vergebenen Tüv-Plaketten ausgegangen, das Gericht hielt 235 Fälle für nachgewiesen.

Der 63-jährige Tüv-Gutachter hatte in allen Fällen zum Teil schrottreife Fahrzeuge  durchgewunken, ohne sie genauer unter die Lupe zu nehmen , geschweige denn, sie zu Gesicht bekommen zu haben. Pro Plakette hatte er sechs Euro Bestechungsgeld kassiert, insgesamt ging die Anklage von 25000 Euro Schmiergeld aus.

Angeklagter handelte „weniger aus finanziellen denn aus persönlichen Motiven“

„Warum macht jemand sowas?“, stellte sich das Gericht im Urteil die Frage. Immerhin hatte der Ingenieur beim Tüv eine exponierte Stelle inne, war dort seit Jahrzehnten stetig die Karriereleiter hoch geklettert, sein Urteil galt als sachkundig, kompetent, er selbst als engagiert. Warum er das alles aufs Spiel setzte, als er sich für letztlich kleines Geld schmieren ließ und mit einem Mitangeklagten – dem Betreiber einer Kfz-Werkstatt, der ihm die Autos vorführte – gemeinsame Sache machte, erklärte sich das Gericht „weniger aus finanziellen denn persönlichen Motiven“.

Der Gutachter hatte schon früh im Ermittlungsstadium ein Geständnis abgelegt und die strafbaren Handlungen mit seiner Überforderung erklärt. Er habe von einem Tag auf den anderen viel mehr Zeit für seine schwer erkrankte Tochter und später dann auch für seine kranke Frau aufbringen müssen. Das persönliche Motiv hielten sowohl die Anklägerin wie auch das Gericht für nachvollziehbar.

Aufgeflogen war das Ganze nach knapp zwei Jahren, als das mit einer nagelneuen Plakette versehene Auto einer Fahrzeughalterin bereits einen Tag nach der Hauptuntersuchung schrottreif stehenblieb. Die Frau hatte sich daraufhin beim Tüv beschwert, und der Fall kam ins Rollen.

Sogar Einordnung als „minderschwerer Fall“ wurde in Erwägung gezogen

Weil der Ingenieur schon früh alles zugab und bisher nicht vorbestraft ist, waren sowohl Anklägerin wie Gericht milde gestimmt. Es wurde sogar überlegt, das Geschehen als „minderschweren Fall“ einzuordnen, was einen noch milderen Strafrahmen bedeutet hätte.

Letztlich entschieden sich die Prozessbeteiligten dagegen. Immerhin habe der Angeklagte durch sein Verhalten dazu beigetragen, dass „verkehrsuntüchtige Autos am Straßenverkehr weiterhin teilnahmen“ und somit eine Gefahr auf den Straßen begünstigt wurde. Zugute gehalten wurde ihm die von Anfang an gezeigte Mitarbeit, Namen all jener zu nennen, die ihn geschmiert hatten. Unter anderem mit Wurst und Fleischwaren, deren Wert nicht benannt wurde.

Der Mitangeklagte erhielt eine zweijährige Bewährungsstrafe. Sein Urteil fiel höher aus, weil er bereits im Gegensatz zum Angeklagten mehrfach vorbestraft war.

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