Corona-ImpfstoffLandgericht Köln verhandelt über Schadenersatz für möglichen Impfschaden

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Um den Corona-Impfstoff Astrazeneca dreht sich ein Prozess um Schadenersatz vor dem Kölner Landgericht.

Um den Corona-Impfstoff Astrazeneca dreht sich ein Prozess um Schadenersatz vor dem Kölner Landgericht.

Das Kölner Landgericht verhandelt über einen möglichen Impfschaden. Der Kläger will Schadenersatz.

Für einen möglichen Impfschaden fordert ein heute 39-Jähriger nach Angaben des Landgerichts Köln einen Schadenersatz von bis zu 30.000 Euro vom Coronaimpfstoff-Hersteller Astrazeneca.

Der Kläger soll die seltene Nebenwirkung VITT („Vakzin-induzierte immunthrombotische Thromobozytopenie“) erlitten haben, die er auf die Impfung zurückführt. Dabei bilden sich Blutgerinnsel, die die Blutbahn verstopfen können. Beim Verhandlungstermin am Dienstag (Aktenzeichen: 3 O 34/22) äußerte sich ein Facharzt für Klinische Pharmakologie zu dem Sachverhalt.

Gutachter: Kein Anlass, an Stiko zu zweifeln

Der Professor der Uniklinik Tübingen sah im Zeugenstand keinen Anlass, an der damals bestehenden Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) zu zweifeln. Hätte man damals die Impfstoffe nicht schnell und ohne die sonst üblichen Prüfverfahren zugelassen, „dann hätten wir heute noch keinen Covid-19-Impfstoff“.

Der Nutzen sei höher gewesen als das Risiko. Das geringe Risiko der Thrombosenbildung soll zum Zeitpunkt der Impfung bekannt und auch Teil der Produktinformation gewesen sein. Der Prozess geht weiter. (hpu)

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