Ein schrecklicher Vorfall auf der Kölner Uniwiese wird bald vor Gericht aufgearbeitet: Einem Mann wurde das Ohr abgebissen.
Auf der UniwieseKölner an Karneval das Ohr abgebissen – Tätergruppe droht Haft
Vier Männer müssen sich im April wegen gefährlicher und schwerer Körperverletzung vor dem Kölner Amtsgericht verantworten. Sie sollen an Weiberfastnacht im Jahr 2022 in eine tätliche Auseinandersetzung mit einem Kölner geraten sein. Einer der Angeklagten soll dem Mann im Laufe der Auseinandersetzung das Ohr abgebissen haben.
Kölner Uniwiese: Mann wird das Ohr abgebissen
Die Ohrmuschel habe im Krankenhaus nicht mehr angenäht werden können, daher sei aufgrund der entstandenen Entstellung eine schwere Körperverletzung angeklagt worden, so eine Sprecherin des Amtsgerichts. Dem Vernehmen nach stehen noch plastische Operationen aus, um das Ohr wiederherzustellen.
Die Polizei hatte damals über den Vorfall berichtet, allerdings war die Rede davon, dass dem 31-jährigen Opfer lediglich ein Stück vom Ohr abgebissen wurde. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft ist aber die komplette Ohrmuschel betroffen. Der mutmaßliche 27-jährige Angreifer soll sich bei der Attacke selbst den Arm gebrochen haben.
Alles zum Thema Amts- und Landgericht Köln
- Prozess Leverkusener verging sich ein drittes Mal an einem Jungen
- „Und dann sah ich das Blut“ Zeugin schildert dramatische Momente nach tödlichen Schüssen in Kölner Park
- „Viele wissen gar nicht, was erlaubt ist“ Was sich seit der Teil-Legalisierung von Cannabis in Köln verändert hat
- Möglicher Missbrauchsfall im Agrippabad Staatsanwaltschaft erhebt eine Anklage und stellt sieben Verfahren ein
- 20-Jähriger ließ sterbenden Beifahrer zurück Richter verhängen Bewährungsstrafe nach tödlichem Unfall in Hürth
- „Immer negativ behaftet“ Kölner Brautpaar verklagt Fotograf der Hochzeit auf Schmerzensgeld
- Prozess am Landgericht Köln Mann am Hansaring auf die Gleise geprügelt und fast von Zug überrollt
Vier Männern drohen Haftstrafen vor Amtsgericht Köln
Dem laut Anklage Haupttäter droht vor dem Schöffengericht eine Strafe von einem bis zu vier Jahren Gefängnis. Auch den mutmaßlichen Komplizen droht Haft. Die Gruppe soll nicht aus Köln stammen.
Inwieweit Alkohol bei dem Geschehen eine Rolle gespielt hat und ob das womöglich strafmildernd berücksichtigt werden kann, muss der Prozess zeigen. Verhandelt wird der Fall am 23. April.