Vergewaltigung am Decksteiner WeiherSicherungsverwahrung für 24-jährigen Serientäter

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Der Angeklagte mit Verteidiger Lukas Pieplow.

Köln – Seit seiner Jugend befand sich der erst 24-jährige Michel W. mehr im Gefängnis als in Freiheit, nun wird der vorbestrafte Sexualtäter womöglich für immer weggeschlossen. Richter Benjamin Roellenbleck verhängte am Dienstag die Sicherungsverwahrung gegen den Angeklagten, der laut Urteil eine Frau zum Decksteiner Weiher verschleppt und auf einer Parkbank vergewaltigt hatte.

Angeklagter mit Hang zu schweren Straftaten

Einen Hang zu schweren Straftaten und eine ausgesprochene Gefährlichkeit attestierte der Richter dem jungen Mann, der vor Gericht zu den Vorwürfen geschwiegen hatte. Nach mehreren Haftentlassungen habe W. sich im Abstand von Monaten und teils Wochen immer wieder strafbar gemacht. „Eine höhere Rückfallgeschwindigkeit kann man sich nicht vorstellen“, so der Richter.

Das Urteil lautete auf achteinhalb Jahre Gefängnis mit der anschließenden Unterbringung in der Forensik. „Spätestens da müssen Sie sich mit der Tat auseinandersetzen“, sagte Roellenbleck zu dem Michel W., der bislang jede Möglichkeit der Therapie abgelehnt habe. Sollte er das weiter so handhaben, dann käme der heute 24-Jährige laut Richter wohl nie mehr auf freien Fuß.

Frau am Decksteiner Weiher vergewaltigt

Zu viel Leid habe der Angeklagte insgesamt vier Frauen angetan, die ihm zum Opfer gefallen seien. Zuletzt einer 30-jährigen Frau aus Hürth. Glaubhaft und detailreich habe diese im Zeugenstand geschildert, wie der Täter sie nachts an einer Haltestelle angesprochen und sich zunächst als Polizist ausgegeben habe. „Und dann dieser plötzliche Überfall von hinten“, beschrieb es der Richter.

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Unter mehrfach ausgesprochenen Todesdrohungen habe der Angeklagte sein Opfer bis zum fünf Kilometer entfernten Decksteiner Weiher gezerrt. Die Geschädigte habe sich schon tot im Wasser liegen sehen und an ihre Mutter gedacht. Dann habe der Täter die Frau mehrfach vergewaltigt. Nach dem Verbrechen hatte der Täter laut Urteil die Anweisung gegeben, nach Hürth zurückzukehren.

Täter lieferte sich mit Anrufen selbst ans Messer

Auf dem Rückweg hatte die 30-Jährige, immer noch um ihr Leben bangend, beruhigend auf den Angeklagten eingeredet und beteuert, dass alles nicht so schlimm gewesen sei. Sie überreichte sogar eine Visitenkarte und sagte, sie könne ihm helfen. In seiner Selbstüberschätzung habe Michel W. das Angebot angenommen. Mit nachfolgenden Anrufen und E-Mails offenbarte er seine Identität.

Diese falsche Wahrnehmung von sich selbst und die fehlende Empathie für seine Mitmenschen seien tief in der Persönlichkeit des Angeklagten verankert. Mit 16 Jahren wurde W., der lange in Heimen untergebracht war, das erste Mal straffällig. „Ihre Haftaufenthalte haben da keine Besserung gebracht, eher das Gegenteil“, bemerkte Richter Roellenbleck. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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