Kölner AmtsgerichtPhysiotherapeut nach sexuellem Übergriff verurteilt

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Symbolbild

Köln – Thea S. (28, alle Namen geändert) plagten chronische Rückenschmerzen. Ihr Orthopäde verschrieb Wärmebehandlung und Massage, drei Rezepte zu je sechs Behandlungen.

In der Praxis des Physiotherapeuten Max S. im Rechtsrheinischen war die Patienten zunächst auch hoch zufrieden, denn die Behandlungen schlugen an. Regelmäßig kam sie in die Praxis und glaubte zuletzt an ein „Wahrnehmungsproblem“, als sie, wieder einmal bis auf die Unterwäsche entkleidet und den Blick nach unten gerichtet, bäuchlings auf der Behandlungsliege lag und S. die Behandlung begann.

Der Masseur nahm wortlos ihre Hand und führte sie an seine Genitalien, beim zweiten Mal betrat er bereits mit geöffneter Hose den Behandlungsraum. Da war sich Thea S. ganz sicher, dass sie kein Wahrnehmungsproblem, sondern der Therapeut vielmehr ein Verhaltensproblem hatte.

„Ich schäme mich“

„Ich schäme mich dafür, was ich getan habe. Es ist eine Schande für mich“, sagte der vom Ermittlungsverfahren sichtlich beeindruckte 60 Jahre alte Angeklagte unter Tränen am Dienstag im Prozess. Weil der Stadt ein weiterer, ähnlich gelagerter Fall zu Ohren kam, wurde seine Praxis vorübergehend geschlossen.

Inzwischen hat S. keine Massagepatienten mehr, sondern eine Angestellte, die diese Behandlungen durchführt: „Er gibt nur noch Gymnastik-Kurse. Sein Leben hat durch das Verfahren eine starke Wandlung erfahren“, sagte sein Anwalt.

Der Physiotherapeut arbeitete in zahlreichen katholischen Krankenhäusern als angestellter Physiotherapeut, bis er sich selbstständig machte: „Nie kam es zu Beanstandungen“, bekräftigte der Verteidiger den bis dahin einwandfreien Leumund des Masseurs.

Zweiter Anklagepunkt eingestellt

„Mein Mandant hat aufgrund des Verhaltens der Patientin gemeint und gefühlt, sie sei ihm gewogen. Deshalb ist es dazu gekommen, was in der Anklage steht“, ergänzte der Anwalt die Aussage des Angeklagten, die einem Geständnis gleichkam.

In einem weiteren Fall, bei dem er eine 19-jährige Patientin behandelte, die wegen eines Kreuzbandrisses zu ihm kam, und bei dem es zu ähnlichen Übergriffen gekommen sein soll, stritt er jedoch alles ab. Weil dem Gericht das Geständnis im ersten Fall für eine Verurteilung ausreichte, wurde der zweite Anklagepunkt eingestellt.

Weil S. nicht vorbestraft ist, verhängte das Gericht gegen den Erst-Täter eine sechsmonatige Bewährungsstrafe. So hatte es auch die Anklägerin gefordert, die gleichzeitig ein Berufsverbot angeregt hatte.

Dem wollte das Gericht nicht nachkommen, weil darüber das Kölner Verwaltungsgericht im Rahmen eines Klageverfahrens wohl zu entscheiden hat. Thea S. erhält neben der Genugtuung der Verurteilung auch ein Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro.

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