Streit vor GerichtVermieter untersagt Planschbecken im Garten – Mieter klagen

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Eine Taube sitzt auf einer Justitia (Symbolbild)

Eine Taube sitzt auf einer Justitia (Symbolbild)

Köln – Dürfen Mieter einer Einfamilienhauses auf dem dazugehörigen Grundstück ein Planschbecken aufstellen? Marlies und Peter F., beide Ende 40, haben es getan – und von der Wohnungsbaugesellschaft „Grund und Boden“ (Grubo) eine Abmahnung kassiert.

Zwar haben sie daraufhin ihren mobilen, aufblasbaren Mini-Swimmingpool abgebaut, anschließend aber gegen die Gesellschaft geklagt.

Richter spricht von „interessanter Rechtsfrage"

Am Freitag war mündliche Verhandlung vor dem Amtsgericht. Die Eheleute, die seit mehr als 20 Jahren in dem Reihenhaus wohnen, stehen auf dem Standpunkt, als Mieter, mit denen eine entsprechende Vereinbarung geschlossen worden sei, hätten sie das Recht, ihren Garten zum Baden im Pool zu nutzen.

Sie legten Fotos von der Situation vor, die noch nicht bei den Akten waren; die Gegenseite will sie nun genauer in Augenschein nehmen. Richter Volker Köhler, der von einer „interessanten Rechtsfrage“ sprach,  will das Urteil am 16. September verkünden.

Vermieter sieht Haftungsrisiko

Das Becken hat einen Durchmesser bis zu drei Metern und ist 75 Zentimeter hoch. Die Grubo, Teil der GAG Immobilien AG, hatte die Nutzung im Garten untersagt mit der Begründung, das Haftungsrisiko für sie sei zu groß.

Ein Kind könne in das Becken fallen und ertrinken. Allerdings  ist der Garten mit einem circa einen Meter hohen Metallzaun eingefriedet. Und der Kläger sagte, er hätte das Planschbecken, das bis  vor etwa einem Jahr nur wenige Meter von der Terrasse entfernt stand,   immer im Auge haben  können, wenn Kinder im Garten gewesen seien.  Er selber sitzt im Rollstuhl und erwähnte am Rande des Prozesses, das  Becken sei für ihn so wichtig, weil er  keine Möglichkeit habe, ins Schwimmbad zu gehen.

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