KleingartengesetzGartenlauben in Mülheim-Ost droht der Abriss

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Hans Gilson befürchtet, dass bald weitere der großen Lauben abgerissen werden müssen.

Hans Gilson befürchtet, dass bald weitere der großen Lauben abgerissen werden müssen.

Mülheim – Auf einige Mitglieder des Kleingärtner-Vereins Mülheim-Ost kommen enorme Probleme zu. Weil ihre Lauben größer sind als es das Bundeskleingartengesetz erlaubt, müssen sie diese mittelfristig ganz oder teilweise abreißen – auf eigene Kosten.

„Ins Rollen gekommen ist das Ganze, als der Mann meiner Gartennachbarin Christine Kubis verstarb“, schildert Hans Gilson (69) die Situation. Jener Mann sei Pächter gewesen und jedes Mal, wenn ein Pächter wechselt, informiere der Kreisverband Kölner Gartenfreunde den Grundstückseigentümer – in diesem Fall die Rhein-Energie. Gilson: „Das Kleingartengesetz schreibt aber auch vor, dass bei einem Pächterwechsel nur Lauben stehen oder errichtet werden dürfen, die nicht größer als 24 Quadratmeter groß sind.“ Kubis Gebäude weise aber 36 Quadratmeter auf. Der Abriss von infrage kommenden Nebengebäuden – die machen fast die gesamte Differenz aus – könnte bis zu 15 000 Euro kosten.

„Wir mussten einfach handeln, als uns der Kreisverband informierte und nachfragte, ob die Lauben stehen bleiben können“, sagt Christoph Preuß, Pressesprecher der RheinEnergie. Sein Unternehmen habe alles rechtlich prüfen lassen und keine andere Möglichkeit gefunden. Preuß: „Wenn die so offen fragen, müssen wir nach Recht und Gesetz vorgehen.“

Gilson sieht aber auch für sich selbst und weitere Nachbarn früher oder später solche Forderungen zukommen. Seine eigene Hütte umfasst ebenfalls eine größere Fläche und sein Gartennachbar Karl Günter Antoni (80) habe mit einem zweigeschossigen Häuschen wohl die größte Laube Kölns.

Die teils imposanten Bauten in der Kleingartenanlage haben eine eigene Geschichte. „Als ich den Garten 1977 übernahm, war gerade die letzte Frau aus der Laube gezogen, die hier ihren offiziellen Wohnsitz hatte“, sagt Gilson. Auch bei einigen anderen Gärten sei das der Fall gewesen. Die Häuschen seien 1942 von Leuten gebaut worden, die unter anderem in der Nacht des Tausend-Bomber-Angriffs am 30 Mai 1942 ihre Bleibe verloren. Später sei den Kleingärtnern immer wieder versichert worden, dass sie ihre Lauben nicht abreißen müssten und wenn doch, dass die Stadt dafür bezahlt.

Doch die Stadt wird wohl doch nicht zahlen. „Die kommt nur dann für die Kosten auf, wenn sich die Anlage auf städtischem Gebiet befindet“, sagt Michael Franssen, Geschäftsführer die Kreisverbands Kölner Gartenfreunde. Außerdem würden jene Pächter der Stadt, deren Lauben zu groß sind, zusätzlich zur Pacht eine monatliche Miete zahlen, die dann mit den Abrisskosten verrechnet werde.

Franssen: „Das ist bei der Anlage Mülheim Ost jedoch nicht der Fall.“ Auch Karl-Heinz Frebel, Vorsitzender des Mülheimer Kleingärtnervereins, ist pessimistisch: „Wir hatten vor einigen Jahren schon einmal geklagt, damit die Stadt oder die Rhein-Energie die Abrisskosten für eine solche Laube bezahlen und sind grandios damit gescheitert.“

Der Prozess habe den Verein fast in den Ruin getrieben, so Frebel. Der Kleingärtner sieht für die Betroffenen nur noch eine Möglichkeit: „Jeder muss jetzt für sich selbst klagen.“

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