Pedelec, Mofa und RadSo werden Falschfahrer auf der Mülheimer Brücke bestraft

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Auch wer den Radweg auf der falschen Seite benutzt, muss ein Verwarngeld zahlen.

Auch wer den Radweg auf der falschen Seite benutzt, muss ein Verwarngeld zahlen.

Mülheim – Dass es im Berufsverkehr derzeit nur im Schneckentempo über die Mülheimer Brücke geht, nervt manche Motorrollerfahrer offenbar derart, dass sie versuchen, sich am Stau vorbeizuschlängeln. Einige weichen sogar auf den Radweg neben der Straße aus.

Erlaubt ist das allerdings nicht. Wen die Polizei mit einem Mofa oder Kleinkraftrad auf dem Radweg erwischt, der muss mit einem Verwarngeld von mindestens 15 Euro rechnen. Zu den Kleinkrafträdern zählen auch E-Bikes sowie Pedelecs mit Nummernschildern (also einer Leistung bis 500 Watt und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Stundenkilometern sowie einer Anfahrhilfe bis 20 Stundenkilometer).

Wer Fußgänger oder Radfahrer behindert, muss in der Regel 20 Euro zahlen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Entgegenkommender einem Mofa-Fahrer ausweichen muss. Auf der Mülheimer Brücke wird es vor allem an den Brückenträgern unübersichtlich, da der Bereich nur schlecht einsehbar ist. Kommt es zu einem Unfall, kann das mit einem Bußgeld von 30 Euro bestraft werden.

Viele Radfahrer auf der falschen Seite

Auch viele Radfahrer bevorzugen den direkten Weg und nehmen als Abkürzung den Weg auf der falschen Seite. Wer auf dem Radweg in der Gegenrichtung unterwegs ist und in eine Polizeikontrolle kommt, den erwartet ein Verwarngeld von 20 Euro.

Wer auf dem Gehweg unterwegs ist, muss nicht ganz so tief in die Tasche greifen. Hier dürfen zwar nur Kinder fahren, das Bußgeld für Verstöße Erwachsener liegt bei 10 bis 15 Euro. Bei Behinderung oder Gefährdung auf dem Radweg sind 25 Euro bis 30 Euro fällig.

Von einer Gefährdung spricht die Polizei dann, wenn der Entgegenkommende fast zu Fall gebracht wird. Kommt es zu einem Unfall, verlangen die Beamten 35 Euro von dem Falschfahrer.

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