GrundstücksstreitMauenheimer sollen der Stadt Köln die eigenen Vorgärten abkaufen

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Die Vorgärten an der Etzelstraße sollen laut Stadt auf öffentlichem Grund stehen.

Die Vorgärten an der Etzelstraße sollen laut Stadt auf öffentlichem Grund stehen.

Köln-Mauenheim – Ein Grenzstreit, dessen Ursprünge fast 100 Jahre zurückliegen, sorgt derzeit für Aufruhr unter 64 Nachbar-Haushalten an der Etzelstraße in der Mauenheimer Nibelungensiedlung. Weil die Vorgärten ihrer Reihenhäuser laut Darstellung der Verwaltung auf einem 1,50 Meter breiten Streifen auf städtischem Grund liegen, sollen sie nun für jeweils einen vierstelligen Betrag die Parzellen kaufen.

Der Fehler soll bereits passiert sein, als die städtische GAG nach dem Ersten Weltkrieg die Siedlung baute. Damals fiel niemandem auf, dass die Grundstücksgrenzen zum öffentlichen Straßenland nicht stimmten.

300 Euro pro Quadratmeter

300 Euro setzt die Stadt pro Quadratmeter als Kaufpreis an; auf Herbert Klein von der Etzelstraße 116 kämen so laut städtischem Schreiben von Ende Juni beispielsweise 4500 Euro Nachzahlung zu. Die Kostennoten der Nachbarn liegen durchweg in vergleichbarer Höhe; in Einzelfällen betragen sie jedoch auch bis zu 7000 Euro.

Die Nachbarn haben sich inzwischen zusammengesetzt und beschlossen, sich gegen die Kostenforderung zu wehren. Auf einem Treffen in der Veedels-Gaststätte „Siegfriedhof“ verabredeten sie das weitere Vorgehen – so wollen sie einen Rechtsanwalt konsultieren, der die Bewohnerschaft gesammelt vertritt; ansonsten erst einmal abwarten.

Die Vorgärten an der Etzelstraße sollen laut Stadt auf öffentlichem Grund stehen.

Die Vorgärten an der Etzelstraße sollen laut Stadt auf öffentlichem Grund stehen.

Zuletzt bot die Stadt den Bewohnern alternativ an, dass jene ihre Vorgärten bis zu ihrer – laut Verwaltungs-Auffassung – eigentlichen Grundstücksgrenze zurückbauen könnten; oder die streitigen Parzellen für 40 Euro pro Quadratmeter und Jahr zu mieten.

Stadt soll Besitzverhältnisse beweisen

„Für mich steht jedoch fest, dass ich gar nichts zahlen werde“, meint Manfred Job. Sein Gespräch im Stadthaus brachte lediglich das Angebot, den Betrag in Raten entrichten zu können. Doch solange die Stadt nicht zweifelsfrei beweise, dass sie Eigentümerin des besagten Streifens von anderthalb Metern Länge sei, ist niemand bereit zu zahlen.

Der kleine Saal im Siegfriedhof war zur Anwohner-Runde gut gefüllt.

Der kleine Saal im Siegfriedhof war zur Anwohner-Runde gut gefüllt.

Die Beweisführung könnte in der Tat ein Grundproblem der Stadt sein: Denn man vermutet, dass entscheidende Unterlagen entweder im Krieg verbrannt sind, oder 2009 mit dem Stadtarchiv untergingen.

„Wir müssen die Stadt in Zugzwang bringen, beweisen zu müssen, dass ihr die Fläche tatsächlich gehört“, konstatierte Ralph Bickel. Er wohnt zwar nicht an der Etzel-, sondern auf der ganz in der Nähe liegenden Neuen Kempener Straße – befürchtet jedoch, dass die Problematik in ähnlicher Form demnächst auch auf die Nachbarstraßen zukommen könnte. Hilfsweise machen die Nachbarn außerdem geltend, dass die pro Quadratmeter angesetzten 300 Euro viel zu hoch gegriffen seien.

„Es handelt sich schließlich nicht um Bauland; von Anfang an war die Fläche in den alten Kaufverträgen als Vorgarten gedacht, inklusive genauer Vorschriften zu Gestaltung und Pflege“, so Job.

Luftbilder belegen Besitzverhältnisse

Beim in der Sache federführenden Umlegungsausschuss der Stadt ist man überzeugt, dass die städtische Forderung rechtens ist. „Luftbilder belegen eindeutig, dass der 1,50-Meter-Streifen in städtischem Eigentum ist“, so Ausschuss-Geschäftsführer Wolfgang Wilhelms zum „Kölner Stadt-Anzeiger“. „Es wird jedoch noch vor Ort durch eine Vermessung genau geprüft; bisher sind die Grundstücke nur geschätzt.“

Derartige Transaktionen, weil sich Grundstücksgrenzen im Nachhinein als unrichtig herausstellten, kämen im Stadtgebiet recht häufig vor. „Es hätte aber genauso gut anders herum ausgehen können – dass die Stadt einen Bürgersteig auf privatem Grund angelegt hat und ihn dann von den Nachbarn kaufen musste. Es ist schon sehr oft vorgekommen, dass Leute dann Geld von der Stadt erhalten haben.“

Auch auf das fast 100-jährige Bestehen ihrer Grundstücke, oder eine Art Gewohnheitsrecht, könnten sich die Nachbarn nicht berufen. „Man kann ohne Kaufvertrag nicht Eigentümer eines Grundstücks werden, sich die Fläche auch nicht durch Verjährung ersitzen“, unterstreicht er.

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