Polizisten angegriffenMehr als dreieinhalb Jahre Haft für Hogesa-Randalierer
- Das Kölner Amtsgericht hat einen 27-jährigen Teilnehmer der Hogesa-Demonstration im Jahr 2014 zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt.
- Der Familienvater soll mehrere Polizisten angegriffen haben.
- Es ist das letzte Urteil im Zusammenhang mit den Ausschreitungen - und die höchste Strafe, die vom Amtsgericht gegen einen Beteiligten verhängt wurde.
Köln – Mit der höchsten aller bisherigen Strafen ist am Mittwoch am Amtsgericht die Serie der Prozesse um die Krawalle zu Ende gegangen, die am 28. Oktober 2014 auf die Demonstration der „Hooligans gegen Salafisten“ (Hogesa) gefolgt waren. Der 27 Jahre alte Gerüstbauer Marcel W. aus Eichenzell im Kreis Fulda wurde von einem Schöffengericht zu drei Jahren und neun Monaten Hat verurteilt. Die Vorwürfe, zu denen der dreifache Vater bis zum Schluss schwieg, lauteten auf besonders schweren Landfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung und gemeinschaftliche Sachbeschädigung. Die zweithöchste Gefängnisstrafe, die bei gleich gelagerten Verhandlungen verhängt wurde, beträgt drei Jahre.
Marcel W., der sich vor dem Hintereingang des Hauptbahnhofs an den Ausschreitungen beteiligt hatte, sei auf Videoaufnahmen immer wieder eindeutig als Täter zu erkennen, befanden der Vorsitzende Franz Altpeter und die beiden Schöffen. Zur Beweisaufnahme trugen außerdem sechs Beamte, die an jenem Tag einen Hintereingang zum Hauptbahnhof mit einer Polizeikette gesichert hatten, mit Zeugenaussagen bei. Marcel W. hat demnach auf einen von ihnen den 6,5 Kilogramm schweren Beton-Standfuß eines Pollers geworfen und ihn am Helm getroffen, so dass er kurz das Bewusstsein verlor und eine Schädelprellung davontrug. Eine Polizistin verletzte er mit einer der Bierflaschen, die er in Richtung der Menschenkette schleuderte, am Handgelenk. Das Gericht sieht es überdies für erwiesen an, dass der 27-Jährige daran beteiligt war, eine Glastür des Eingangs zu zertrümmern; der Sachschaden beläuft sich auf 18.000 Euro.
Die Demonstration hätte besser „Hooligans gegen Polizisten“ geheißen, sagte Rechtsanwalt Michael Emde, der den am Kopf verletzten Beamten als Nebenkläger vertrat. Ein anderer Zeuge schilderte die Lage auf dem Breslauer Platz so: In den Augen der hochaggressiven Demonstranten habe man „gesehen, dass sie Polizisten nicht nur schwer verletzen, sondern auch töten wollen – wenn man das so sagen kann.“
Altpeter äußerte komplettes Unverständnis für die Taten. Ein politischer Zweck sei nicht zu erkennen, stattdessen purer „Zerstörungswille“ und Lust an der Randale. Marcel W., der mehrfach und auch einschlägig vorbestraft ist, habe sich offenbar „in vorderster Front als besonders markiger Kerl positionieren“ und „herumprügeln“ wollen. Mit dem Strafmaß, das drei Monate über demjenigen liegt, das die Staatsanwältin beantragt hatte, wolle das Gericht ein Zeichen setzen.