RechtsstreitOnline-Portal durfte über Carolin Kebekus und Serdar Somuncu berichten
Köln – Das Online-Magazin „koelnreporter.de“ durfte über ein „Verhältnis“ von Carolin Kebekus mit dem Kabarettisten Serdar Somuncu berichten.
Die Klage der Komikerin gegen diese Veröffentlichung hat das Oberlandesgericht Köln am Donnerstag abgewiesen und damit das anderslautende Urteil des Landesgerichts Köln vom Mai 2016 aufgehoben, gegen das Tobias Büscher, Chefredakteur des Online-Portals, in Berufung gegangen war.
Der 15. Zivilsenat hatte davon auszugehen, dass Kebekus und Somuncu sogar miteinander verheiratet sind, obwohl dies in dem Zivilrechtsstreit nicht endgültig zu klären war. Büscher habe so viele Anhaltspunkte für eine Ehe vorgetragen, dass das „einfache Bestreiten“ der Gegenseite nicht ausgereicht habe. Wenn also eine Hochzeit stattgefunden habe, sei die Berichterstattung über ein „Verhältnis“ zulässig.
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Eheschließung gehört zur Sozialsphäre
Denn eine Eheschließung gehöre zur „Sozialsphäre, aus der regelmäßig berichtet werden dürfe, anders als aus der Privatsphäre. Dieses Recht umfasse den Bericht über ein „Verhältnis“ der Ehepartner mit.
Der Senat hat in seiner Entscheidung allerdings auch deutlich gemacht, Medien dürften nicht folgenlos über bloße Gerüchte berichten. Im konkreten Fall jedoch habe Büscher mit der Veröffentlichung des „Gerüchts“ eine Tatsache aus der Sozialsphäre behauptet, obwohl er zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wohl nicht gewusst habe, dass es der Wahrheit entsprach.
Der Senat hat keine Revision zugelassen, weil er dem Fall keine grundsätzliche Bedeutung zumisst. (Az. 15U 92/16)