Umstrittene NeubautenDeutsche Invest Immobilien AG insolvent – Entscheidung zu Wohnpark Bayenthal getroffen

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Auch wo sich derzeit der Teich im Springbrunnen im Park befindet, soll ein Hochhaus im Wohnpark Bayenthal errichtet werden. Der Teich soll versetzt werden.

Auch wo sich derzeit der Teich im Springbrunnen im Park befindet, soll ein Hochhaus im Wohnpark Bayenthal errichtet werden. Der Teich soll versetzt werden.

Auf die Wohnanlage des Wohnparks Bayenthal, geplante Sanierungen und Erweiterungen habe die Insolvenz keinen Einfluss, sagt die Eigentümerin.

Anfang 2022 übernahm die Deutsche Invest Immobilien AG (DII) den Wohnpark Bayenthal. Am 28. März meldete der Fondsspezialist mit Sitz in Wiesbaden und einiger seiner Tochtergesellschaften beim zuständigen Amtsgericht Insolvenz an. Das Verfahren wird in den kommenden Wochen abgewickelt. Der Wohnpark Bayenthal mit den 623 Wohnungen sei von der Insolvenz nicht betroffen, teilte die DII dieser Zeitung am Dienstag mit.

„Der Geschäftsbetrieb des Unternehmens und der Tochtergesellschaften wird während des Insolvenzverfahrens zunächst unverändert fortgesetzt. Damit ist insbesondere die Betreuung der Mieterinnen und Mieter im Wohnpark Bayenthal nach wie vor gewährleistet“, erläutert Denis Gebhardt, Leiter des operativen Asset-Managements bei DII. Die Pflege und Instandhaltung der Immobilie liefen unverändert weiter. Die Mieter sollen in diesen Tagen über die Einzelheiten informiert werden.

Wohnpark Bayenthal: Keine Auswirkung auf Sanierungs- und Neubaupläne

Auf die geplanten Sanierungsmaßnahmen und Neubauentwicklung im Wohnpark habe die Insolvenz keine Auswirkungen, so Gebhardt. Die Immobilien der DII würden in der Regel nicht von der DII direkt gehalten, sondern in Fondsstrukturen, die rechtlich selbständig und eigenständig finanziert seien. Diese Fonds beziehungsweise Objektgesellschaften werden von privaten, semiprofessionellen und professionellen Investoren gehalten.

„Die Objektgesellschaften, die das Engagement im Wohnpark Bayenthal halten, sind stabil und entsprechend dem Anlagehorizont der Investoren langfristig finanziert“, heißt es in der Mitteilung des Unternehmens. Alle Planungen für die vorgesehenen Sanierungs- und Neubaumaßnahmen könnten daher unverändert fortgeführt werden. Die Finanzierung der Objektgesellschaften sei langfristig gesichert.

Die DII will alle Bestandswohnungen sanieren, die Fassade erneuern, Fenster austauschen und neue Aufzüge anschaffen. Außerdem will sie rund 370 neue Wohnungen errichten, darunter 30 Prozent geförderte Wohnungen. Das will sie im Rahmen einer Innenverdichtung nach Paragraf 34 des Baugesetzbuches tun. Bei „34“ ist kein Bebauungsplan erforderlich, ein Vorhaben kann wesentlich schneller umgesetzt, Öffentlichkeit und Politik müssen nicht beteiligt werden. Die Stadt muss ein solches Vorhaben genehmigen und einen städtebaulichen Vertrag mit dem Investor abschließen.

Rat soll im Mai über Bebauungsplanverfahren entscheiden

Dieses Bestreben stößt bei Mietern des Wohnparks, Anwohnern, beim Bürgerverein Bayenthal-Marienburg und bei den Lokalpolitikern auf Ablehnung. Sie halten das Bauvorhaben für überdimensioniert und fürchten, dass der Park in der Mitte der Wohnanlage durch die Neubebauung nahezu verschwinden werde. Der sei jedoch ökologisch sehr wertvoll und für das Stadtklima extrem wichtig, zumal Bayenthal nur über sehr wenig öffentliches Grün verfüge, so die Kritiker.

Nachverdichtung ja, aber moderat und nur mit Bebauungsplanverfahren, meinen sie. Schon vor Monaten gründeten Anwohner eine Initiative gegen die Baupläne. Die Bezirksvertretung beantragte Ende 2023 ein Bebauungsplanverfahren für das Gebiet. Über diese Forderung muss der Rat entscheiden. Das soll voraussichtlich im Mai geschehen.

„Unabhängig von dem Insolvenzverfahren werden so Bürger und Politik beteiligt, und es schafft Klarheit und Sicherheit. Dann weiß auch ein möglicher künftiger Investor, woran er ist“, sagt Jörg Klusemann, Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung.

Das sieht auch Heinz Lehmbruck, Mitgründer der Bürgerinitiative „Grüne Oase Bayenthal“ so. „Außerdem finden wir, die Stadt soll sich seriöse und zuverlässige Investoren suchen“, sagt er.

„Für die Stadtverwaltung ist die Fragestellung, ob an dieser Stelle ein Planerfordernis für einen Bebauungsplan besteht, oder ob eine maßvolle Nachverdichtung im Rahmen der Innenentwicklung über ein Baugenehmigungsverfahren realisiert werden kann, nicht abhängig vom jeweiligen Vorhabenträger“, teilt die Stadt Köln auf Anfrage mit. „Es ist eine fachliche Einschätzung, die für die jetzige Eigentümerin ebenso gilt wie für mögliche Nachfolger. Die Planungshoheit obliegt dem Rat und seinen Ausschüssen.“

Es gehe dabei auch grundsätzlich um die Frage, inwiefern die Stadt eine Innenverdichtung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben möglich machen möchte. Der Wohnungsmarkt in Köln sei angespannt, neue Wohnungen würden dringend benötigt. Gleichzeitig sollten so wenig Flächen wie möglich neu versiegelt werden, so die Stadt.

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