Supasalad-MordprozessVerteidiger gibt ermordeter Anke Schäfer eine Mitschuld

Lesezeit 2 Minuten
Supersalad Mord

Der Angeklagte Enes S. (links).

Köln – Im Prozess um die ermordete Salatbar-Chefin Anke Schäfer im Juli 2007 hat der Angeklagte Enis A. über seinen Verteidiger am zehnten Verhandlungstag erstmals konkrete Details zum Tatablauf gemacht: „Es war keine geplante Tötung, sondern ein Unglücksfall.“

Als sein Opfer ihn plötzlich im Laden erblickte, habe Anke Schäfer gefleht: „Bitte, bitte, tu mir nichts, ich gebe dir Geld.“ Zu diesem Zeitpunkt habe das Messer noch keine Rolle gespielt.

Der Angeklagte habe die Tatwaffe dann aus der Hosentasche gezogen, „um sein Opfer auf Abstand zu halten und zu verhindern, dass sie möglicherweise nicht auch zum Messer greift“. Letztlich sei sein Mandant „in Panik geraten, als sie zu schreien anfing und er die Situation nicht mehr unter Kontrolle hatte“.

Zu keinem Zeitpunkt habe sein Mandant Anke Schäfer verletzen oder bedrohen wollen. Unmissverständlich machte der Anwalt klar, dass er dem Opfer eine Art Mitverantwortung für das Geschehen gibt: „Hätte sie nicht geschrien, dann wäre er nicht in Panik geraten und es wäre zu keiner Verletzung gekommen.“

Dass Enis A. seinem Opfer elf Stiche zufügte, daran habe der Angeklagte „keine konkrete Erinnerung“. Erneut machte der Verteidiger klar, dass er weiterhin an einem Verwertungsverbot der polizeilichen Aussage seines Mandanten festhält. Dafür hat er sogar eine Stoppuhr bemüht, mit deren Hilfe er die ordnungsgemäße Übersetzung des Dolmetschers in Hamburg in Zweifel zieht. Für exakt 788 Zeilen des Vernehmungsprotokolls habe der Übersetzer seinerzeit 75 Minuten gebraucht, so steht es am Ende des Protokolls. „Das ist zeitlich absolut unmöglich, wenn jeder Satz korrekt vorgelesen und übersetzt wurde. Ergo hat der Dolmetscher nicht alles übersetzt“, denn eine ordnungsgemäße Wiedergabe des gesamten Textes hätte „weit über 110 Minuten erfordert“.

Auch habe es in der Vernehmung mindestens vier verschiedene Versionen des Tatablaufs gegeben, „da hätte hinterfragt werden müssen“, so der Anwalt.

Zusätzlich hält die Verteidigung es für erforderlich, dass ihr Mandant die kompletten Prozessakten mit Hilfe eines Dolmetschers durchgeht, da er möglicherweise nicht alles verstanden habe. Dieses Angebot hatte das Gericht dem Angeklagten bereits zu Prozessbeginn gemacht, die Verteidigung wies es jedoch noch als nicht erforderlich zurück. Sämtliche bisher gestellten Beweisanträge der Verteidigung sind vom Gericht bisher abschlägig beschieden worden.

Der nächste Verhandlungstag ist der 29. Oktober, bis dahin soll der Dolmetscher die Akten mit dem Angeklagten besprechen. Angedacht sind für den nächsten Verhandlungstag dann auch die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.

Das könnte Sie auch interessieren:

KStA abonnieren