Koma-SchlägerBewährungsstrafe für Erdinc S.

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Erdinc S. ist zur Bewährung verurteilt worden. (Bild: Bause)

Erdinc S. ist zur Bewährung verurteilt worden. (Bild: Bause)

Innenstadt – Koma-Schläger Erdinc S. bleibt im Gefängnis. Der 19-Jährige, der Weiberfastnacht 2007 einen 44-jährigen Mann in Ostheim ins Koma schlug, wurde in zweiter Instanz vor der Jugendkammer des Landgerichts zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Damit ging das Gericht deutlich über das Strafmaß der ersten Instanz hinaus, das lediglich die Schuld festgestellt hatte. Das Amtsgericht hatte bei der Verhandlung im Mai dieses Jahres auf jegliche Sanktionen verzichtet und lediglich ein Anti-Aggressions-Training angeordnet. Das milde Urteil hatte in der Öffentlichkeit für Empörung gesorgt. Der Amtsrichter hatte beim Angeklagten keine „schädlichen Neigungen“ festgestellt.

Fahrlässiges Verhalten

Ganz anders wertete das Landgericht diesen Aspekt, der für die Sozialprognose eines Täters entscheidend ist. Erdinc S. (19) habe sich sowohl zur Tatzeit im Februar 2007 wie auch nach der Tat, „ja sogar bis heute in einem kriminellen Umfeld“ bewegt, deshalb müsse die Frage nach den schädlichen Neigungen des Angeklagten eindeutig mit „ja“ beantwortet werden. Deshalb auch die deutlich höhere Strafe, obwohl das Landgericht das Geschehen im Kern juristisch genauso betrachtete wie die erste Instanz. Danach hat Erdinc S. zwar vorsätzlich eine schwere Körperverletzung begangen, gleichwohl habe er die schweren Folgen bei dem Opfer lediglich „fahrlässig“ zu verantworten. Mit anderen Worten: Als Erdinc S. damals zuschlug, habe er nicht davon ausgehen können, dass dieser Schlag derart weit reichende Folgen hatte. Nach Aussagen der Ärzte hat das 44-jähriger Opfer durch das Geschehen „hirnorganische Dauerschäden“ davongetragen und wird nie mehr richtig gesund.

Täter bleibt in Haft

Obwohl S. eine Bewährungsstrafe erhielt, bleibt er gleichwohl in Haft. Denn nur wenige Wochen nach dem erstinstanzlichen Urteil war er der Justiz erneut aufgefallen: In Ostheim soll er einen Mann zusammen geschlagen haben, der daraufhin mehrere Tage stationär im Krankenhaus verbringen musste. S. hatte erklärt, er habe nicht geschlagen, sei provoziert worden. Warum sein Opfer immerhin im Krankenhaus behandelt werden musste, darauf hatte er keine Erklärung. „Er hat das erste Urteil nicht als Warnfunktion registriert“, sagte dazu Opfer-Anwalt Bernd Neunzig. Der Jurist bezeichnete das Urteil der zweiten Instanz als eine nachvollziehbare Entscheidung mit einem fairen Prozess“. Im Januar droht S. jedenfalls der Bewährungswiderruf. Dann nämlich wird ihm der Prozess wegen der jüngsten Schlägerei und einer Beleidigung gemacht.

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