DuisburgVerkehrsexperte soll klären, wie es zum Loveparade-Unglück kam

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Während der Loveparade 2010 kam es zu einer Massenpanik, bei der 21 Menschen zu Tode kamen.

  • Neuer Anlauf im Loveparade-Strafverfahren: Ein Verkehrsexperte soll für die Staatsanwaltschaft Duisburg zusammentragen, wie es zum Loveparade-Unglück kommen konnte.
  • Sein Gutachten soll die Anklage unterstützen, die im April vom Landgericht Duisburg abgelehnt wurde.

Duisburg – Im Verfahren um die strafrechtliche Aufarbeitung des Loveparade-Unglücks hat die Staatsanwaltschaft Duisburg wie angekündigt einen weiteren Gutachter beauftragt.

Der Wuppertaler Verkehrsexperte Jürgen Gerlach soll für die Staatsanwaltschaft zusammentragen, wie es zu der Katastrophe mit 21 Toten und Hunderten Verletzten im Jahr 2010 kommen konnte.

Prof. Jürgen Gerlach (53) von der Bergischen Universität sei ein ausgewiesener Experte für Verkehrssicherheit und die Sicherheit bei Großveranstaltungen, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit.

Die „Bild“-Zeitung hatte zuerst darüber berichtet. Wann das neue Gutachten fertig sei, sei nicht abschätzbar, sagte eine Behördensprecherin. „Es wird aber angesichts der Komplexität des Verfahrens sicherlich einige Zeit in Anspruch nehmen.“

Gutachten soll Anklage untermauern

Mit dem Gutachten will die Behörde ihre Anklage gegen zehn Beteiligte der Loveparade untermauern. Das Landgericht Duisburg hatte die Anklage Anfang April nicht zum Hauptverfahren zugelassen.

Zentrales Beweismittel der Anklage war ein Gutachten des britischen Panikforscher Keith Still. Es litt nach Auffassung des Landgerichts „unter gravierenden inhaltlichen und methodischen Mängeln“ und war „nicht verwertbar“.

Die Staatsanwaltschaft hält die Kritik für unberechtigt. Gegen den sogenannten Nichteröffnungsbeschluss hatten Staatsanwaltschaft und mehrere Nebenkläger daher „sofortige Beschwerde“ eingelegt. Die Entscheidung darüber muss das Oberlandesgericht Düsseldorf treffen.

Bis das OLG entscheidet, wird allerdings noch einige Zeit vergehen. Das gesamte Aktenmaterial ging nach der Entscheidung im April zunächst vom Landgericht an die Staatsanwaltschaft und von dort mit einer Begründung der Beschwerde am vergangenen Montag zur Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf.

Die entscheidet, ob sie der Beschwerde „beitritt“. Wann das der Fall sein wird, sei nicht abzuschätzen, sagte ein Sprecher am Mittwoch. Erst danach gehen die Akten zusammen mit den anderen sofortigen Beschwerden an das OLG. Wann dann das OLG entscheidet, ist noch völlig offen.

Für eine Entscheidung muss das Gericht sämtliche Unterlagen und Beweismittel nochmals bewerten. Der neue Gutachter Gerlach leitet seit 1999 das Forschungsgebiet Straßenverkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik an der Universität Wuppertal.

Seine Fachgebiete sind nach eigenen Angaben unter anderem die Gestaltung von Verkehrsanlagen, die Verkehrssicherheit, die Sicherheit bei (Groß-)Veranstaltungen sowie der fließende und ruhende Verkehr. Der Forscher wurde schon mehrfach ausgezeichnet.

21 Menschen starben in Duisburg

Bei dem Technofestival in Duisburg vor sechs Jahren am 24. Juli 2010 war es an einer Engstelle zu einem tödlichen Gedränge gekommen. 21 Menschen starben. Mindestens 652 Menschen wurden verletzt, einige von ihnen schwer. (dpa)

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