Auf weitere Institution ausgeweitetCaritas tritt Anerkennungsverfahren zu Missbrauch bei

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Eine Frau hält ihre Hände vor das Gesicht. (Illustration)

Bisher standen Annerkennungszahlungen den Betroffenen in Caritas-Einrichtungen nicht zu. (Symbolbild)

Ab August sollen neben Missbrauchsopfern von Priestern auch Betroffene in Einrichtungen der Caritas von der Kirche Zahlungen erhalten. 

Auch Betroffene von sexuellem Missbrauch in Einrichtungen der Caritas können von der Kirche künftig Annerkennungszahlungen bekommen. Wie die Deutsche Bischofskonferenz am Dienstag mitteilte, tritt der Deutsche Caritasverband zum 1. August dem Verfahren bei, das bisher schon Missbrauchsopfern von Priestern offenstand.

Die Caritas mit fast 700.000 Beschäftigten ist ein großer katholischer Wohlfahrtsverband, der zum Beispiel Krankenhäuser, Altenheime und Kindertageseinrichtungen betreibt.

Caritas-Vorstand möchte Anerkennungsleistungen unterstützen

„Mit dem Beitritt zu dem bewährten Verfahren der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) ermöglichen wir, dass Menschen, denen in einer Caritas-Einrichtung Leid zugefügt wurde, eine schnelle und vor allem systematisch geregelte Entscheidung über eine Anerkennungsleistung erhalten“, sagte Susanne Pauser aus dem Caritas-Vorstand. „Es ist uns wichtig, dieses Leid anzuerkennen und dies auch durch eine finanzielle Leistung deutlich zu machen.“

Die katholische Kirche in Deutschland leistet freiwillige Zahlungen für Missbrauchsbetroffene, sogenannte Anerkennungsleistungen. Die dafür zuständige Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) in Bonn hat bisher in 143 Fällen eine Summe von mehr als 50.000 Euro zuerkannt. In 24 Fällen ging es um mehr als 100.000 Euro. Die Betroffenen müssen dabei anders als in einem Gerichtsverfahren keine Beweise erbringen, ihr Fall muss lediglich plausibel sein. (dpa)

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