Fast 50 Millionen jährlichDas Ende des Kükenschredderns naht

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Küken 200516

Bringen kein Geld: Männliche Küken in einer Kükenbrüterei.

Die als Kükenschreddern berüchtigte Massentötung von jährlich fast 50 Millionen männlichen Küken könnte bald ein Ende haben. Hoffnung schöpfen nicht nur Tierschützer sowohl aus einer jüngst ergangenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts als auch auf Grund einer Neuentwicklung auf dem Gebiet der Lasertechnologie, die in den Brütereien schon in diesem Jahr zum Einsatz kommen soll.

Nach einem vor einigen Tagen verkündeten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts steht fest, dass die Leipziger Richter sich mit dem seit Jahren umstrittenen Töten der Küken befassen werden. Sie ließen die Revision gegen eine Entscheidung des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts zu, wonach das Schreddern oder Ersticken der Tiere nach dem Schlüpfen nicht gegen das Tierschutzgesetz verstößt. Das Urteil bedeutete eine Niederlage für Landesumweltminister Johannes Remmel (Grüne), der das Töten per Erlass verboten hatte. Nach Ansicht des Gerichts verstößt das Täten jedoch nicht gegen das Tierschutzgesetz, sofern dafür ein „vernünftiger Grund“ vorliege. Den erkannten die Richter in der Behauptung der gegen den Erlass klagenden Brütereien, dass die Aufzucht der ausgebrüteten männlichen Küken mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand verbunden sei.

Für die Produktion beispielsweise von Frühstückseiern züchten die Betriebe Legehennen. Bei der Zucht werden die männlichen Küken aussortiert, da sie keinen Nutzwert haben und auch für die Mast nicht genügend Fleisch ansetzen. Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts steht die Aufzucht der männlichen Küken im Widerspruch zum erreichten Stand der Hühnerzucht und den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Die Tötung der Küken – sie werden vergast oder lebendig geschreddert- sei im Übrigen „Teil der Verfahren zur Versorgung der Bevölkerung mit Eiern und Fleisch„.

Diese Entscheidung wird demnächst das Bundesverwaltungsgericht in der Revision überprüfen. Fest steht aber bereits jetzt, dass zumindest ein wesentlicher Grund des Oberverwaltungsgerichts, das Kükenschreddern zu gestatten, von den Bundesrichtern verworfen werden muss - denn er ist inzwischen obsolet. Das Gericht hatte argumentiert, technische Verfahren, nur noch Eier mit weiblicher DNA auszubrüten und so die Tötung männlicher Küken zu verhindern, seien noch nicht praxistauglich. Das ist nach Darstellung von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) inzwischen überholt. Schmidt, ein Gegner des Tötungsverbots, hatte im vergangenen Jahr angekündigt, auf der diesjährigen Grünen Woche in Berlin (20.-29. Januar 2017) die Technik zu präsentieren, mit der das Küken-Schreddern vermieden werden soll. Es handelt sich um ein vom Bund gefördertes Verfahren, das ein Forschungsverbund der Universität Leipzig entwickelt hat. Dabei fräßt ein Gerät mit Lasertechnik ein kleines Loch in das drei Tage bebrütete Ei. Mit Hilfe einer „ Nah-Infrarot-Raman-Spektroskopie“ gelingt es, das Geschlecht des Embryos zu bestimmen. Die Eier würden dann vernichtet, bevor die Tiere Schmerzempfinden entwickeln können.

Auf Anfrage dieser Zeitung hielt das Ministerium an der Ankündigung Schmidts fest, die Lasertechnik in den nächsten Wochen vorzustellen. Schmidt gehe davon aus, dass der Druck durch die Verbraucher für eine schnelle Verbreitung der entsprechenden Maschinen in den Brütereien sorgen werde. Er sei zuversichtlich, dass im Laufe dieses Jahres erste Eier nach der neuen Methode in den Läden zu sehen seien.

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