Kommentar zu Sigmar GabrielEine Obergrenze für Asylsuchende wäre verfassungswidrig
Berlin – Sigmar Gabriel, der Parteivorsitzende der SPD, hat Anfang des Jahres gesagt:„ Deutschland kann nicht jedes Jahr eine Million Flüchtlinge aufnehmen.“ Auch die Voraussetzungen für ein Sinken der Flüchtlingszahlen hat er damals genannt: Waffenstillstand in Syrien, Verbesserung der „Lebensbedingungen der Flüchtlinge in Jordanien, dem Libanon und der Türkei“. Daran arbeite die SPD „mit aller Kraft gemeinsam mit der Kanzlerin“.
Jetzt hat Gabriel in einem Interview gesagt: „Wir haben immer gesagt, es ist undenkbar, dass wir in Deutschland jedes Jahr eine Million Menschen aufnehmen.“ Diesmal hat er zwar die Voraussetzungen nicht genannt, unter denen die Senkung der Flüchtlingszahlen möglich wäre, aber er hat auf die Notwendigkeit verwiesen, Voraussetzungen dafür zu schaffen: „Es reicht nicht, wenn sie ständig sagen 'Wir schaffen das', sondern sie müssen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass wir es auch hinkriegen, und das hat die CDU/CSU immer blockiert.“
Gabriel bleibt vage
Will er damit sagen, dass die Union Bemühungen um einen Waffenstillstand in Syrien oder um die Verbesserung der Lebensbedingungen von Flüchtlingen blockiert habe?
Das hat er nicht gesagt, und möglicherweise hat Gabriel, der angeblich Kanzlerkandidat der SPD werden möchte, auch etwas ganz anderes mit seiner jüngsten Äußerung gemeint: Nach Ansicht seiner Interpreten hat er erstmals für eine „Obergrenze“ für Flüchtlinge plädiert.
Das hat er zwar auch nicht gesagt, aber für den Fall, dass er es gemeint haben sollte, ist ihm zu sagen: Warum soll einer, der die Obergrenze – für Asylsuchende? Für Migranten? – wünscht, die SPD mit einem Vorsitzenden wählen, der unausgesprochen vorgibt, ebenfalls dafür zu sein, und nicht die AfD, deren Funktionäre seit langer Zeit eine „Obergrenze von Null“ verlangen? Eine Obergrenze für Asylsuchende wäre verfassungswidrig, ein SPD-Kanzlerkandidat Gabriel eine Zumutung.