GerichtsurteilWhatsapp-Nutzern können Abmahnungen drohen

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Wer über WhatsApp die Telefonnummern seiner Kontakte automatisch an das Unternehmen weiterleitet, ohne die Betroffenen vorher um Erlaubnis zu fragen, begeht eine Rechtsverletzung.

Wer über Whatsapp die Telefonnummern seiner Kontakte automatisch an das Unternehmen weiterleitet, ohne die Betroffenen vorher um Erlaubnis zu fragen, begeht eine Rechtsverletzung. Das entschied das Amtsgericht Bad Hersfeld in einem Sorgerechtsstreit, in dem es auch um die Smartphone-Nutzung eines elf Jahre alten Jungen ging.

Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei „Wilde Beuger Solmecke“ erklärt dazu: „Durch die automatische Weitergabe der Daten ohne Einwilligung der Kontakte verletzt jeder Whatsapp-Nutzer geltendes Recht und kann im Ergebnis abgemahnt werden. Dies geschieht auch zumindest fahrlässig, wenn man ja fortlaufend den Dienst nutzt, ohne sich die AGB, in denen diese Praxis beschrieben wird, durchzulesen.“ Daher könnten Nutzer theoretisch abgemahnt und zur Unterlassung aufgefordert werden, so Solmecke. Daraus könnten sodann hohe Abmahnkosten auf jeden Whatsapp-Nutzer zukommen. Theoretisch könne es sogar zu Schadensersatzansprüchen kommen.

Wie wahrscheinlich ist eine Abmahnwelle?

Auch der Amtsrichter in Bad Hersfeld verwies auf die Abmahngefahr: Wer durch seine Nutzung von Whatsapp „diese andauernde Datenweitergabe zulässt, ohne zuvor von seinen Kontaktpersonen aus dem eigenen Telefon-Adressbuch hierfür jeweils eine Erlaubnis eingeholt zu haben, begeht gegenüber diesen Personen eine deliktische Handlung und begibt sich in die Gefahr, von den betroffenen Personen kostenpflichtig abgemahnt zu werden“, heißt es in dem Urteil.

„In der Praxis wären private Abmahnungen aber in den meisten Fällen widersinnig“, räum Christian Solmecke allerdings ein. „Zum einen möchten sicherlich wenige ihre Freunde und Bekannten abmahnen. Weiterhin würde man sich als Whatsapp-Nutzer selbst in die Gefahr begeben, wiederum von dem anderen Nutzer abgemahnt zu werden.“ Und die wenigen, die Whatsapp nicht selbst nutzen würden, wissen im Zweifel nicht, dass ihre Freunde und Bekannte ihre Telefonnummern nach Kalifornien übermitteln, so der Anwalt. Doch wer das Smartphone im geschäftlichen Kontext verwendet, sollte vorsichtshalber lieber davon absehen, Whatsapp darauf zu installieren. (chs/dpa)

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