Nordrhein-WestfalenVerbotener Weichmacher in Kinder-Urin entdeckt – auch andere Altersgruppen betroffen

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PRODUKTION - 30.01.2024, Nordrhein-Westfalen, Essen: Projektleiterin Yvonni Chovolou.

Projektleiterin Yvonni Chovolou, Toxikologin des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (Lanuv) Nordrhein-Westfalen, nimmt tiefgefrorene Urinproben aus einem Gefrierschrank in einem Labor.

Ein seit Jahren verbotener Weichmacher, der die Fruchtbarkeit schädigen soll, findet sich in zahlreichen Urinproben von Kleinkindern in NRW.

In Urinproben von nordrhein-westfälischen Kindern zwischen zwei und sechs Jahren sind deutlich erhöhte Werte eines streng reglementierten und teils verbotenen Weichmacherstoffs nachgewiesen worden. Das teilte das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (Lanuv) NRW am Mittwoch mit.

Es geht um den Weichmacher Di-n-hexyl-Phthalat (DnHexP), der mit schädlichen Effekten für das Fortpflanzungssystem in Verbindung gebracht wird, also die Fruchtbarkeit schädigen soll. Im Urin ist der Stoff als sogenannter Metabolit MnHexP nachweisbar.

Verglichen worden seien aufbewahrte Urinproben von jeweils rund 250 Kindergarten-Kindern aus ganz NRW aus den Jahren 2017/18 und 2020/21. In dem Zeitraum habe sich der Anteil der mit dem Weichmacher belasteten Proben von 26 Prozent (2017/18) auf 61 Prozent (2020/21) erhöht, heißt es in der Mitteilung. Die Konzentration bei hochbelasteten Kindern habe sich in etwa verzehnfacht.

Verbotener Weichmacher in Kinder-Urinproben gefunden

Die Ursache dafür sei völlig unklar. Die Ergebnisse hingen nicht mit den Wohnorten der Kinder zusammen, sagte eine Lanuv-Sprecherin. Deutlich erhöhte Werte gebe es in ganz NRW. Vermutlich gelte das nicht nur für Kinder, sondern auch für Erwachsene und möglicherweise auch für ganz Deutschland, sagte die Sprecherin. Für Erwachsene lägen in Nordrhein-Westfalen aber keine Reihen-Urintests auf Schadstoffbelastungen vor.

Bei NRW-Kleinkindern untersucht das Lanuv seit 2011 regelmäßig im Drei-Jahres-Rhythmus die Schadstoffbelastung durch Kontakt unter anderem mit Weichmachern etwa in Spielzeug und Kosmetika, durch Konservierungsstoffe und Pestizide. Die Analysen nimmt das Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der Gesetzlichen Unfallversicherung an der Universität Bochum vor.

Bisher seien die Proben dabei routinemäßig nicht auf MnHexP getestet worden, weil der Weichmacher wegen seiner gesundheitsschädlichen Eigenschaften schon seit vielen Jahren stark eingeschränkt beziehungsweise verboten sei und nur noch in sehr geringen Mengen produziert werde, so die Mitteilung.

Anlass für die Untersuchung von Ende 2023 seien Recherchen einer Journalistin gewesen, die bei Untersuchungen erhöhte MnHexP-Belastungen in Einzelfällen festgestellt habe. Die Frau habe sich mit ihren Beobachtungen an das Lanuv gewandt. Daraufhin seien die aufbewahrten Urinproben von 2017/18 und 2020/21 erneut und nun auf diesen Stoff analysiert worden.

Das Lanuv habe Kontakt zu anderen Behörden auch im Bund aufgenommen, um mögliche Ursachen für die starke Belastung und einen Bewertungsmaßstab für den Stoff zu finden, hieß es in der Mitteilung. „Bisher gibt es keinen Grenzwert“, sagte die Sprecherin. Beim Umweltbundesamt lägen wohl Urinproben aus vergangenen Jahren von Erwachsenen vor, die man möglicherweise nachträglich auf den Stoff untersuchen könne.

Weichmacher sind Stoffe, die spröden Materialien zugesetzt werden, um sie weich, biegsam oder dehnbar zu machen. Sie finden sich laut einer Mitteilung des NRW-Umweltministeriums zum Beispiel in Kunststoffen (Kabeln, Folien, Fußbodenbelägen, Sport und Freizeitartikeln), Anstrich- und Beschichtungsmitteln, Gummi-Artikeln oder in Klebstoffen. Bestimmte Weichmacher wirken störend auf das Hormonsystem des Körpers und können zum Beispiel die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. (dpa)

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