Schnell handelnWie können sich Stalking-Opfer gegen Belästigung wehren?

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Stalking-Opfer sollten ihr Umfeld informieren - damit Nachbarn und Co. wachsam sind.

Wer gestalkt wird, muss vor allem eines schnell tun: sofort klarmachen, dass man jetzt und auch in Zukunft keinen Kontakt möchte. „Das heißt aber auch, sich nicht auf ein letztes Gespräch einzulassen und danach jegliche Kontaktversuche komplett zu ignorieren“, sagt Andreas Mayer, Leiter der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes in Stuttgart. Stalking bezeichnet das beabsichtige und wiederholte Verfolgen eines Menschen, der dadurch im Alltag extrem eingeschränkt wird.

Was können Opfer selbst tun?

Ziel ist, dass der Stalker das Interesse verliert. Das könne schon durch ein klares Nein und konsequentes Ignorieren passieren, sagt Mayer. Opfer sollten keine SMS beantworten, alle Anrufe wegdrücken und sich auf keinerlei Kontakt einlassen.

Sollte man andere informieren?

Ja, ihr persönliches Umfeld sollten Opfer auf jeden Fall informieren, rät Mayer. „Der Partner, Freunde, Verwandte, eventuell auch Kollegen sollten Bescheid wissen.“ Zum einen schreckt das womöglich den Täter ab, zum anderen nehmen die anderen vielleicht auch etwas wahr, was man selbst nicht mitbekommt – etwa wenn der Stalker um das Haus schleicht.

Was können Stalking-Opfer gegen Telefonterror tun?

„Es gibt diverse Schutzmöglichkeiten“, sagt Mayer. Das kann eine Fangschaltung sein, eine geheime Rufnummer oder ein Zweitanschluss. Auch ein Anrufbeantworter kann helfen. „Dann informiert man Freunde und Verwandte, dass sie immer erst kurz auf das Band sprechen sollen, dass sie es sind.“ Erst wenn man weiß, wer dran ist, nimmt man den Anruf an.

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Stalking-Opfer sind in ihrem Alltag erheblich eingeschränkt. 

Wann sollte man zur Polizei gehen?

Sobald man sich stark eingeschränkt oder bedroht fühlt. Anrufe, Mails oder andere Nachrichten, Besuche und Geschenke: „Man sollte möglichst viel Material sammeln und alles ganz genau dokumentieren mit Datum und Uhrzeit“, sagt Mayer.

Die Polizei nehme dann erstmal Kontakt zum Beschuldigten auf, schildert Mayer. „Das veranlasst manche schon zum Aufhören.“ Denn in ihrer Eigenwahrnehmung nehmen Stalker ihr Verhalten oft ganz anders wahr Außenstehende.

Wird er zur Polizei geladen und redet die ihm womöglich ins Gewissen, ist das für manche ein Weckruf.

Das sollten Sie wissen

Stalking – was ist das?

Stalker terrorisieren andere Menschen mit ständigem Anrufen, beharrlichem Auflauern oder Nachspionieren. Der Begriff kommt aus dem Englischen und bedeutet etwa „anpirschen“. Stalker haben oft eine verzerrte Wahrnehmung und wollen Macht und Kontrolle über ihr Opfer.

Die Rechtslage

In Deutschland ist Stalking seit 2007 strafbar. Das Strafgesetzbuch sieht bis zu drei Jahre Haft vor, wenn das Opfer in seiner „Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt“ wird. Stirbt das Stalking-Opfer, drohen dem Täter bis zu zehn Jahre Gefängnis.

Wer ist betroffen?

Etwa 12 Prozent aller Menschen in Deutschland werden mindestens einmal im Leben gestalkt, wie es von der Polizei unter Berufung auf eine Studie des Mannheimer Zentralinstituts für seelische Gesundheit heißt. Meist sind Frauen betroffen. 

Was ist bei gesundheitlichen Folgen zu tun?

Schon bei ersten Anzeichen wie Angst oder Schlafproblemen sollte man mit dem Hausarzt darüber sprechen. Auch psychosoziale Beratungsstellen oder etwa der Weiße Ring können helfen.

Das ist zum einen aus gesundheitlichen Gründen wichtig, sagt Mayer. „Denn die Auswirkungen von Stalking für die Opfer sind erheblich, manchmal führt das zu schweren Traumata.“ Aber im Fall der Fälle sind die Dokumente von Ärzten und Beratern auch vor Gericht sehr wichtige Beweismittel. 

Was gibt es für rechtliche Möglichkeiten?

Auch eine Rechtsberatung beim Anwalt kann helfen. „Es gibt zivilrechtlich die Möglichkeit, eine einstweilige Anordnung beim Amtsgericht zu bewirken“, sagt Mayer. Dort wird dann zum Beispiel beschlossen, dass sich der Stalker dem Opfer nicht mehr auf eine bestimmte Entfernung nähern und keinen Kontakt aufnehmen darf.

Wenn er dagegen verstößt, ist die Strafe oft wesentlich härter als in einem normalen Verfahren“, sagt Mayer. Schließlich sind beim Stalken die Grenzen fließend, beim Verstoß gegen eine richterliche Verfügung aber nicht. 

(dpa/tmn)

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