Spritpreis, Versicherung, BußgelderDas ändert sich für Autofahrer im neuen Jahr 2024

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Stau auf der Autobahn Richtung Köln und aus Köln heraus bei rötlichem Himmel, im Hintergrund sieht man den Kölner Dom.

Worauf steuern Autofahrer 2024 – neben dem Kölner Dom, wie hier im Bild – alles zu?

Wer 2024 mit dem Auto unterwegs ist, muss sich auf einige Änderungen einstellen. Wir geben einen Überblick.

Vorschriften, Versicherungen oder Preise und Bußgelder: Für alle, die mit dem Auto unterwegs sind, ändern sich mit dem Jahreswechsel stets einige Dinge. Wir haben zusammengefasst, was sich für Autofahrerinnen und Autofahrer im Detail ändert.

E-Auto-Förderung

Eigentlich sollte die staatliche Förderung beim Kauf eines E-Autos 2024 erst einmal gesenkt werden, bevor 2025 dann Schluss gewesen wäre. Nachdem die Bundesregierung sich auf einen neuen Haushalt einigen musste, wurde die Förderung schon früher gekippt: Seit dem 18. Dezember 2023 werden keine neuen Anträge für den sogenannten Umweltbonus mehr angenommen.

CO2-Preis

2024 steigt der CO₂-Preis. Geplant war eine Erhöhung von 30 auf 40 Euro pro Tonne, nach dem Beschluss des neuen Haushalts sind es nun 45 Euro. Autofahrende merken das an der Tankstelle: Der Sprit wird teurer. Nach Angaben des ADAC werde der Liter Benzin zum Jahreswechsel rechnerisch um rund 4,3 Cent teurer. Der Liter Diesel dürfte sich um rund 4,7 Cent verteuern.

Versicherung

Der Gesamtverband der Versicherer berechnet einmal im Jahr die Regionalklassen neu. Sie spiegeln die Risikobewertungen für die 412 Zulassungsbezirke in Deutschland wider. Eine höhere Risikobewertung bedeutet dabei eine höhere Regionalklasse und dadurch eine teurere Kfz-Versicherung.

In 76 Bezirken hat sich die Regionalklasse diesmal geändert. Beispielsweise wurde für 2024 im Erftkreis die Haftpflichtversicherung hochgestuft, in Köln und Bonn ging es dafür bei der Teilkasko- beziehungsweise Vollkasko-Klasse eine Stufe nach unten. Allgemein geht die NRW-Verbraucherzentrale davon aus, dass die Beiträge für Autoversicherungen im neuen Jahr erneut steigen werden. Die Verbraucherschützer gehen dabei von mindestens zehn Prozent aus.

Neue Sicherheitssysteme

Ebenfalls am 7. Juli 2024 greift die nächste Stufe einer EU-Verordnung, die bestimmte Sicherheitssysteme in neu zugelassenen Fahrzeugen vorschreibt. Bei gänzlich neuen Fahrzeugtypen gelten viele Vorschriften bereits seit 2022. Die verpflichtenden Sicherheitssysteme im Überblick:

  • Für neu zugelassene Autos gilt die Vorgabe, über einen intelligenten Geschwindigkeitsassistenten zu verfügen. Dieser soll den Fahrenden „gezielt, angemessen und wirksam“ darauf aufmerksam machen, wenn das Auto zu schnell fährt. Bremsen muss es allerdings nicht: „Das System ist jederzeit von Fahrzeugführenden übersteuerbar“, schreibt das Bundesverkehrsministerium.
  • Warnung und Eingriff beim Verlassen der Fahrspur: Auch ein Notfall-Spurhilfeassistent wird Pflicht. Für Autos mit hydraulischer Servolenkung greift diese Regelung erstmal nur für neue Fahrzeugtypen.
  • Bei starken Bremsungen sollen neu zugelassene Autos folgende Fahrzeuge künftig mit allen Bremsleuchten sowie Blinkern warnen. Dafür sorgt ein Notbremslicht, das ab Juli Pflicht ist.
  • Neu zugelassene Autos müssen über einen Notbremsassistenten verfügen, die auf andere Fahrzeuge reagieren. In neuen Fahrzeugtypen müssen diese auch Personen, die zu Fuß oder auf dem Rad unterwegs sind, erkennen.
  • Ein Müdigkeits-Warnsystem sowie ein Rückfahrassistent sind bei neu zugelassenen Fahrzeugen ab Juli ebenfalls Pflicht.

Blackbox

Der ADAC ergänzt, dass ab Juli bei neu zugelassenen Fahrzeugen auch eine bestimmte Schnittstelle verpflichtend wird. Diese soll den nachträglichen Einbau einer alkohol-empfindlichen Wegfahrsperre ermöglichen. Die Sperre selbst, Alkolock genannt, müsse allerdings nicht verbaut sein.

Datenschutz

Ebenfalls Mitte kommenden Jahres werden laut ADAC die Datenschutzregelungen für alle neu zugelassenen Autos verbindlich. Die Hersteller müssten ihre Autos umfassend vor Cyber-Angriffen schützen, unabhängig vom Stand der Software.

Winterreifen

Ab Oktober müssen Autofahrerinnen und -fahrer bei Winterwetter Winter- und Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol aufziehen. Die sogenannten M+S Reifen (Matsch und Schnee) sind dann nicht mehr zulässig. Wer das missachtet und ab Oktober bei winterlichen Bedingungen trotzdem mit Reifen ohne Alpine-Symbol unterwegs ist, riskiert laut ADAC bis zu 80 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg.

Führerschein

Autofahrende der Jahrgänge 1965 bis 1970, deren Führerschein bis einschließlich 1998 ausgestellt worden ist, müssen diesen bis zum 19. Januar gegen einen neuen eingetauscht haben. In einigen Städten wurde die Frist aufgrund eines Cyber-Angriffs allerdings bis zum 19. Juli verlängert – unter anderem im Rheinisch-Bergischen Kreis.

Hauptuntersuchung

An der Farbe der Tüv-Plakette lässt sich schnell erkennen, in welchem Jahr das Auto zur Hauptuntersuchung muss. 2024 sind Fahrzeuge mit einer grünen Plakette an der Reihe. Ablesen lässt sich das auch in der Mitte des runden Aufklebers. Die Zahl, die nach oben zeigt, steht dabei übrigens für den Monat, in dem die Hauptuntersuchung ansteht.

Neue Leverkusener Rheinbrücke wird freigegeben

Am 4. Februar ist es soweit: Dann soll die neue Leverkusener Autobahnbrücke über den Rhein freigegeben werden. Vor der großen Eröffnung und dem Ende der jahrelangen Baustelle müssen sich Autofahrer aber noch einmal gedulden: Ab dem Abend des 19. Januar werden die Autobahn 1 zwischen Kreuz Leverkusen und Köln-Niehl sowie die A59 südlich Rheindorf für 16 Tage voll gesperrt werden.

Urlaub: Neue Regeln und Preise in Italien, Österreich und der Schweiz

Im kommenden Jahr soll der neue deutsch-schweizerische Polizeivertrag umgesetzt werden. Für Autofahrende aus Deutschland bedeutet das vor allem: Für Bußgelder, die sie in der Schweiz zum Beispiel für zu schnelles Fahren erhalten, können sie einfacher zur Kasse gebeten werden – ähnlich wie es in der EU bereits der Fall ist.

Das Vignetten-Angebot für Autofahrende, die in Österreich unterwegs sind, ändert sich: Ab 2024 gibt es auch eine Tages-Vignette. Sie kostet 8,60 Euro, für Motorräder 3,40 Euro. Während sich der Preis für die Jahresvignette nicht ändert, kostet die Zehn-Tages-Vignette künftig 11,50 Euro statt wie bislang 9,90 Euro.

Auch in Italien wird es wohl teurer, allerdings nur, wenn Autofahrende sich nicht an die Regeln halten. Laut ADAC sollen die Bußgelder für einige Verkehrsvergehen 2024 deutlich steigen. Vor allem Ablenkung, Handynutzung und Alkohol am Steuer sollen demnach härter belangt werden.

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